Referenz
BT-63 USt-IdNr. des Steuervertreters des Verkäufers
USt-IdNr. des Steuervertreters des Verkäufers. Tragen Sie die Umsatzsteuerkennung mit dem vom Vertreter genutzten Länderpräfix ein.
Kurzantwort
Wer die Rechnung ausstellt und wie diese Partei technisch und fachlich eindeutig erkannt wird.
Einfach erklärt
USt-IdNr. des Steuervertreters des Verkäufers. Tragen Sie die Umsatzsteuerkennung mit dem vom Vertreter genutzten Länderpräfix ein.
USt-IdNr. des Steuervertreters des Verkäufers. Tragen Sie die Umsatzsteuerkennung mit dem vom Vertreter genutzten Länderpräfix ein.
Validatoren nutzen diese Kennung in Umsatzsteuerfällen, in denen der Fiskalvertreter gegenüber der Steuerverwaltung an die Stelle des Verkäufers tritt.
Was Sie hier meistens eintragen
Country code prefix plus VAT number
Typische gültige Werte sind: DE123456789, FRAB123456789
Für jeden Steuervertreter des Verkäufers gemäß BR-56 erforderlich. Gemäß BR-CO-09 muss eine Länderkennung nach ISO 3166-1 Alpha-2 vorangestellt sein.
Was oft schiefgeht
Vermeiden Sie Werte wie: 123456789, DE 123456789
Relevante Regelcodes: BR-56, BR-CO-09
Beispiele im Zusammenhang
Validatoren nutzen diese Kennung in Umsatzsteuerfällen, in denen der Fiskalvertreter gegenüber der Steuerverwaltung an die Stelle des Verkäufers tritt.
Für jeden Steuervertreter des Verkäufers gemäß BR-56 erforderlich. Gemäß BR-CO-09 muss eine Länderkennung nach ISO 3166-1 Alpha-2 vorangestellt sein.
Gültige Beispiele
- DE123456789
- FRAB123456789
Ungültige Beispiele
- 123456789
- DE 123456789
XML-Zuordnung und Feldfakten
Öffnen Sie die technische Referenz nur dann, wenn Sie XML-Pfade, Validator-Regelcodes, formale Rechtsbezüge oder formatspezifische Mappings brauchen.
Feld-ID:
BT-63
Datentyp:
identifier
Kardinalität:
1..1
Anforderung:
Pflichtfeld
Max. Länge:
30 Zeichen
Seit Version:
Conditional
XML Implementierung
/Invoice/cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:IDValidierungsregeln
BR-56
BR-56
BR-CO-09
BR-CO-09
Warum der Standard dieses Feld beachtet
Geschäftlicher Kontext
Validatoren nutzen diese Kennung in Umsatzsteuerfällen, in denen der Fiskalvertreter gegenüber der Steuerverwaltung an die Stelle des Verkäufers tritt.
Rechtliche Anforderung
Für jeden Steuervertreter des Verkäufers gemäß BR-56 erforderlich. Gemäß BR-CO-09 muss eine Länderkennung nach ISO 3166-1 Alpha-2 vorangestellt sein.