Referenz
Markdown-ExportBR-E-04 Steuerbefreiter Zuschlag auf Dokumentebene erfordert eine Steuerkennung des Verkäufers
Eine Rechnung mit einem Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21), dessen Code der Umsatzsteuerkategorie (BT-102) „steuerbefreit“ (E) ist, muss die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31), die Steuernummer des Verkäufers (BT-32) und/oder die USt-IdNr. des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie
Kontext und Bedeutung
Dies ist das Gegenstück auf Zuschlagsebene zu BR-E-02 und BR-E-03: Eine Befreiung auf einem Element der Dokumentebene erfordert die steuerliche Identifikation des Verkäufers. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn eine steuerfreie Gebühr als Zuschlag auf Dokumentebene hinzukommt, beim Verkäufer aber keine Steuerkennung hinterlegt ist.
Lösung
Fügen Sie der Rechnung mit dem steuerbefreiten Zuschlag auf Dokumentebene mindestens eine Steuerkennung des Verkäufers (BT-31, BT-32 oder BT-63) hinzu.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Steuerbefreiter Zuschlag (BT-102 = E) mit Verkäufer BT-31 = DE123456789
Ungültige Beispiele
- Steuerbefreiter Zuschlag (BT-102 = E) ohne vorhandene Steuerkennung des Verkäufers
Code-Beispiele
<cac:PartyTaxScheme>
<cbc:CompanyID>DE123456789</cbc:CompanyID>
<cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
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<cac:AllowanceCharge>
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<cbc:Amount currencyID="EUR">20.00</cbc:Amount>
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