Referenz
BR-CO-13 Der Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer muss der Summe der Positionen abzüglich Nachlässe zuzüglich Zuschläge entsprechen
Der Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) muss der Summe der Positionsnettobeträge (BT-106) abzüglich der Summe der Nachlässe auf Dokumentebene (BT-107) zuzüglich der Summe der Zuschläge auf Dokumentebene (BT-108) entsprechen.
Problembeschreibung
Der Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) muss der Summe der Positionsnettobeträge (BT-106) abzüglich der Summe der Nachlässe auf Dokumentebene (BT-107) zuzüglich der Summe der Zuschläge auf Dokumentebene (BT-108) entsprechen.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
BR-CO-13 ist die zentrale Regel der Summenkette. Schlägt sie fehl, scheitern auch alle folgenden Regeln (BR-CO-15, BR-CO-16). In der Praxis liegen Ablehnungen meist an unterschiedlichen Rundungsregeln zwischen Positions- und Summenmodul.
Lösung
Berechnen Sie BT-109 = BT-106 − BT-107 + BT-108 neu und schreiben Sie das Ergebnis in den Summenblock zurück.
Gültige Beispiele
- BT-106 = 200,00, BT-107 = 10,00, BT-108 = 5,00 → BT-109 = 195,00
- BT-106 = 100,00, keine Nachlässe oder Zuschläge → BT-109 = 100,00
Ungültige Beispiele
- BT-106 = 200,00, BT-107 = 10,00, BT-108 = 5,00, aber BT-109 = 200,00
- BT-109 wurde nicht angepasst, obwohl BT-107 > 0 ist
Technische Details
Betroffene Felder
BT-109 Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer, BT-106 Summe der Positionsnettobeträge, BT-107 Summe der Nachlässe auf Dokumentebene, BT-108 Summe der Zuschläge auf Dokumentebene