Referenz
BR-S-8 Die standardsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage muss der Summe aus Positionsnettobeträgen plus Zuschlägen abzüglich Nachlässe zum gleichen Steuersatz entsprechen
Für jeden eindeutigen Standardsteuersatz (BT-119) muss die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (BT-116) in der Aufschlüsselung der Summe der Positionsnettobeträge (BT-131) zuzüglich der dokumentbezogenen Zuschläge (BT-99) abzüglich der dokumentbezogenen Nachlässe (BT-92) entsprechen, sofern der Kategoriecode "S" und der Steuersatz übereinstimmt.
Problembeschreibung
Für jeden eindeutigen Standardsteuersatz (BT-119) muss die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (BT-116) in der Aufschlüsselung der Summe der Positionsnettobeträge (BT-131) zuzüglich der dokumentbezogenen Zuschläge (BT-99) abzüglich der dokumentbezogenen Nachlässe (BT-92) entsprechen, sofern der Kategoriecode "S" und der Steuersatz übereinstimmt.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Bei Rechnungen mit gemischten Steuersätzen (z. B. 7 % und 19 % in Deutschland) müssen die je Satz ausgewiesenen Bemessungsgrundlagen mit den zugehörigen Positionen abgeglichen sein. Sie sind die Basis für die Steuerberechnung gemäß BR-CO-17.
Lösung
Gruppieren Sie alle "S"-Positionen, Nachlässe und Zuschläge nach Steuersatz und berechnen Sie BT-116 je Gruppe als Σ BT-131 + Σ BT-99 − Σ BT-92 neu.
Gültige Beispiele
- Zwei Positionen mit 19 % (60,00 + 40,00) und ein Nachlass mit 19 % (10,00) ergeben BT-116 = 90,00 für die 19 %-Zeile
- Einzelne Position mit 7 %, Netto 50,00 ergibt BT-116 = 50,00 für die 7 %-Zeile
Ungültige Beispiele
- BT-116 der 19 %-Zeile weist 100,00 aus, obwohl die Positionen nach Nachlass 90,00 ergeben
- BT-116 der 7 %-Zeile fehlt, obwohl eine 7 %-Position vorhanden ist
Technische Details
Betroffene Felder
BT-116 Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage je Kategorie, BT-119 Steuersatz je Kategorie, BT-131 Positionsnettobetrag, BT-92 Nachlassbetrag auf Dokumentebene, BT-99 Zuschlagsbetrag auf Dokumentebene