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BR-09 Ländercode des Verkäufers ist erforderlich

Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.

Problembeschreibung

FEHLER

Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Das Land des Verkäufers bestimmt die umsatzsteuerliche Behandlung und die grenzüberschreitende Abwicklung, daher muss die Verkäuferadresse immer einen Ländercode enthalten. Ein Land, das nur in einer Adresszeile steht, zählt nicht, und der Code muss ein gültiger ISO-3166-1-alpha-2-Wert sein (BR-CL-14). In CII steht BT-40 in ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.

Lösung

Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-40 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden

Ungültige Beispiele

  • cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Verkäufers

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  <cac:Country>
    <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
  </cac:Country>
</cac:PostalAddress>
Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  <cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>

Betroffene Felder

Validierungstools