Referenz
Markdown-ExportBR-09 Ländercode des Verkäufers ist erforderlich
Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.
Problembeschreibung
Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine EN16931-Kernregel; das Land bestimmt die Umsatzsteuerbehandlung und die grenzüberschreitende Abwicklung, daher muss die Verkäuferadresse stets ein Land nennen.
Lösung
Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BT-40 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Verkäufers
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>