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BR-09 Ländercode des Verkäufers ist erforderlich

Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.

Problembeschreibung

Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine EN16931-Kernregel; das Land bestimmt die Umsatzsteuerbehandlung und die grenzüberschreitende Abwicklung, daher muss die Verkäuferadresse stets ein Land nennen.

Lösung

Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BT-40 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Verkäufers

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  <cac:Country>
    <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
  </cac:Country>
</cac:PostalAddress>
Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  <cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>

Betroffene Felder

Validierungstools