Referenz
Markdown-ExportBR-09 Ländercode des Verkäufers ist erforderlich
Die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) muss einen Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten, der das Land des Verkäufers angibt.
Problembeschreibung
FEHLER
Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Das Land des Verkäufers bestimmt die umsatzsteuerliche Behandlung und die grenzüberschreitende Abwicklung, daher muss die Verkäuferadresse immer einen Ländercode enthalten. Ein Land, das nur in einer Adresszeile steht, zählt nicht, und der Code muss ein gültiger ISO-3166-1-alpha-2-Wert sein (BR-CL-14). In CII steht BT-40 in ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.
Lösung
Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BT-40 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden
Ungültige Beispiele
- cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Verkäufers
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>