Referenz
Markdown-ExportBR-G-07 Umsatzsteuersatz des Export-Zuschlags muss null sein
In einem Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21), dessen Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ (G) ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (null) betragen.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie
Kontext und Bedeutung
Ein Zuschlag auf Dokumentebene mit Kategorie G, etwa Fracht in ein Drittland, gehört zur Ausfuhr und trägt keine Umsatzsteuer; sein Satz muss daher 0 sein. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn ein Versandkostenzuschlag mit dem Inlandssatz angelegt wird, obwohl die Kategorie auf G steht.
Lösung
Setzen Sie TaxCategory/cbc:Percent des Zuschlags (BT-103) auf 0, wenn die Zuschlagskategorie auf Dokumentebene G ist.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G und BT-103 = 0
Ungültige Beispiele
- Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G, aber BT-103 = 19
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:AllowanceCharge>
<cbc:ChargeIndicator>true</cbc:ChargeIndicator>
<cac:TaxCategory>
<cbc:ID>G</cbc:ID>
<cbc:Percent>0</cbc:Percent>
<cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
</cac:TaxCategory>
</cac:AllowanceCharge>Ungültiges XML
<cac:AllowanceCharge>
<cbc:ChargeIndicator>true</cbc:ChargeIndicator>
<cac:TaxCategory>
<cbc:ID>G</cbc:ID>
<cbc:Percent>19</cbc:Percent>
<cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
</cac:TaxCategory>
</cac:AllowanceCharge>