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BR-G-07 Umsatzsteuersatz des Export-Zuschlags muss null sein

In einem Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21), dessen Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ (G) ist, muss der Umsatzsteuersatz des Zuschlags (BT-103) 0 (null) betragen.

Problembeschreibung

FEHLER

EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie

Kontext und Bedeutung

Ein Zuschlag auf Dokumentebene mit Kategorie G, etwa Fracht in ein Drittland, gehört zur Ausfuhr und trägt keine Umsatzsteuer; sein Satz muss daher 0 sein. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn ein Versandkostenzuschlag mit dem Inlandssatz angelegt wird, obwohl die Kategorie auf G steht.

Lösung

Setzen Sie TaxCategory/cbc:Percent des Zuschlags (BT-103) auf 0, wenn die Zuschlagskategorie auf Dokumentebene G ist.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G und BT-103 = 0

Ungültige Beispiele

  • Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G, aber BT-103 = 19

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:AllowanceCharge>
  <cbc:ChargeIndicator>true</cbc:ChargeIndicator>
  <cac:TaxCategory>
    <cbc:ID>G</cbc:ID>
    <cbc:Percent>0</cbc:Percent>
    <cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
  </cac:TaxCategory>
</cac:AllowanceCharge>
Ungültiges XML
<cac:AllowanceCharge>
  <cbc:ChargeIndicator>true</cbc:ChargeIndicator>
  <cac:TaxCategory>
    <cbc:ID>G</cbc:ID>
    <cbc:Percent>19</cbc:Percent>
    <cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
  </cac:TaxCategory>
</cac:AllowanceCharge>

Betroffene Felder

Validierungstools