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BR-DE-11 Lieferpostleitzahl muss angegeben werden, wenn eine Lieferadresse verwendet wird

Gemäß der XRechnung-Spezifikation muss immer dann, wenn eine gesonderte Lieferanschrift (BG-15) auf der Rechnung vorhanden ist, zwingend die Lieferpostleitzahl (BT-78) angegeben werden. Logistik- und Bestandsführungssysteme der öffentlichen Verwaltung stützen sich auf die Postleitzahl, um Lieferungen zuzuordnen und Wareneingangsnachweise automatisiert zu verbuchen.

Problembeschreibung

FEHLER

Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0

Interaktive Prüfkette

Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.

Beispiele:

BR-DE-11 XRechnung-Regel (Deutschland)

Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).

Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.

Stufe 3 · Was geprüft wird

  • Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
  • XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
  • Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.

Beispielcodes

Typische Korrektur

Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.

Ein Validator prüft eine E-Rechnung in Stufen. Zuerst muss die Datei wohlgeformtes XML sein und zum UBL- oder CII-Schema (XSD) passen. Dann laufen die Geschäftsregeln der EN 16931: BR-Kernregeln, BR-CO-Berechnungen, BR-CL-Codelisten, BR-DEC-Nachkommastellen und Regeln je Umsatzsteuerkategorie wie BR-S. Danach folgen die nationalen oder Netzwerk-Regeln, die BT-24 auswählt: BR-DE für XRechnung, PEPPOL-EN16931 für Peppol BIS Billing. Der Bericht nennt jede verletzte Regel: Ein Fehler bedeutet Ablehnung, nur Warnungen bedeuten weiterhin Annahme. BR-DE-11: XRechnung-Regel (Deutschland), gemeldet in der Stufe „Nationale Regeln (CIUS)“. Regelwerke: KoSIT-Validator 1.6.3 mit der XRechnung-Konfiguration vom 31. Aug. 2026 (EN-16931-Artefakte 1.3.16), Peppol BIS Billing 3.0.21.

Kontext und Bedeutung

Regel BR-DE-11 wird zusammen mit BR-DE-10 geprüft: Sowohl Ort als auch Postleitzahl sind Pflichtangaben, sobald der Lieferadressblock BG-15 instanziiert ist.

Lösung

Stellen Sie in der Versand- oder Auftragsverwaltung Ihres ERP-Systems sicher, dass die Lieferanschrift eine Postleitzahl aufweist. In UBL 2.1 befüllen Sie <cbc:PostalZone> unter <cac:Delivery><cac:DeliveryLocation><cac:Address>. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:PostcodeCode> unter <ram:ShipToTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Wird keine gesonderte Lieferadresse benötigt, lassen Sie die Adressgruppe komplett weg.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • Lieferanschrift mit BT-78 = „80331“ und BT-77 = „München“
  • Lieferanschrift mit BT-78 = „70173“ und BT-77 = „Stuttgart“

Ungültige Beispiele

  • Lieferadresse (cac:Delivery/cac:DeliveryLocation/cac:Address) enthält Straße und Ort, lässt cbc:PostalZone jedoch weg
  • Postleitzahl ist leer, während andere Adressbestandteile befüllt sind

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cbc:StreetName>Lagerweg 12</cbc:StreetName>
      <cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName>
      <cbc:PostalZone>70173</cbc:PostalZone>
      <cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>
Ungültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cbc:StreetName>Lagerweg 12</cbc:StreetName>
      <cbc:CityName>Stuttgart</cbc:CityName>
      <cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>

Betroffene Felder

Validierungstools