Referenz
Markdown-ExportBR-DE-30 Lastschrift erfordert die Gläubiger-Identifikationsnummer
Wenn Lastschrift-Zahlungsanweisungen (BG-19) vorhanden sind, muss auch BT-90 Gläubiger-Identifikationsnummer übermittelt werden.
Problembeschreibung
Wenn Lastschrift-Zahlungsanweisungen (BG-19) vorhanden sind, muss auch BT-90 Gläubiger-Identifikationsnummer übermittelt werden.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Lastschriftdaten müssen vollständig sein, weil der Käufer den Einzug gegenüber einem konkreten Gläubiger und Mandatskontext autorisiert.
Lösung
Ergänzen Sie die SEPA-Gläubiger-ID in BT-90 oder wählen Sie eine andere Zahlungsart, wenn keine Lastschrift erfolgt.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Zahlungsart Lastschrift mit BT-90 = DE98ZZZ09999999999
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Lastschrift ausgewählt, aber BT-90 fehlt
Technische Details
Betroffene Felder
BG-19 Lastschrift, BT-90 Gläubiger-Identifikationsnummer