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BR-11 Ländercode des Käufers ist erforderlich

Die Postanschrift des Käufers muss einen Ländercode des Käufers (BT-55) enthalten, der das Land des Käufers angibt.

Problembeschreibung

FEHLER

Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Das Land des Käufers ist entscheidend für die umsatzsteuerliche Behandlung und den Leistungsort, etwa um eine Inlandslieferung von einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu unterscheiden. Ein Land nur in einer Adresszeile zählt nicht, und der Code muss ein gültiger ISO-3166-1-alpha-2-Wert sein (BR-CL-14). In CII steht BT-55 in ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.

Lösung

Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE in der Käuferadresse.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-55 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden

Ungültige Beispiele

  • cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Käufers

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
  <cac:Country>
    <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
  </cac:Country>
</cac:PostalAddress>
Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
  <cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>

Betroffene Felder

Validierungstools