Referenz
Markdown-ExportBR-11 Ländercode des Käufers ist erforderlich
Die Postanschrift des Käufers muss einen Ländercode des Käufers (BT-55) enthalten, der das Land des Käufers angibt.
Problembeschreibung
FEHLER
Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Das Land des Käufers ist entscheidend für die umsatzsteuerliche Behandlung und den Leistungsort, etwa um eine Inlandslieferung von einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu unterscheiden. Ein Land nur in einer Adresszeile zählt nicht, und der Code muss ein gültiger ISO-3166-1-alpha-2-Wert sein (BR-CL-14). In CII steht BT-55 in ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.
Lösung
Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE in der Käuferadresse.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BT-55 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden
Ungültige Beispiele
- cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Käufers
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>