Referenz
Markdown-ExportBR-11 Ländercode des Käufers ist erforderlich
Die Postanschrift des Käufers muss einen Ländercode des Käufers (BT-55) enthalten, der das Land des Käufers angibt.
Problembeschreibung
Die Postanschrift des Käufers muss einen Ländercode des Käufers (BT-55) enthalten, der das Land des Käufers angibt.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine EN16931-Kernregel; das Land des Käufers ist entscheidend für Umsatzsteuer- und Ortsbestimmungsregeln, daher muss die Käuferadresse stets ein Land nennen.
Lösung
Ergänzen Sie cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code wie DE in der Käuferadresse.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BT-55 = DE — ISO-3166-1-alpha-2-Ländercode vorhanden
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- cac:Country/cbc:IdentificationCode fehlt in der Postanschrift des Käufers
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
</cac:PostalAddress>