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BR-DE-1 Zahlungsinformationen müssen angegeben werden

Gemäß dem deutschen Standard XRechnung und der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) muss jede elektronische Rechnung an öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und der Kommunen mindestens eine Gruppe mit Zahlungsinformationen (BG-16) enthalten. Während die europäische Norm EN 16931 das Weglassen der Zahlungsanweisungen bei Vorabzahlung oder separaten Vereinbarungen gestattet, fordert die deutsche XRechnung verbindliche Zahlungsdaten, damit öffentliche Kassen (Bundeskasse, Landesoberkassen) die Auszahlung automatisiert und ohne manuelle Nachfragen anweisen können.

Problembeschreibung

Gemäß dem deutschen Standard XRechnung und der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) muss jede elektronische Rechnung an öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und der Kommunen mindestens eine Gruppe mit Zahlungsinformationen (BG-16) enthalten. Während die europäische Norm EN 16931 das Weglassen der Zahlungsanweisungen bei Vorabzahlung oder separaten Vereinbarungen gestattet, fordert die deutsche XRechnung verbindliche Zahlungsdaten, damit öffentliche Kassen (Bundeskasse, Landesoberkassen) die Auszahlung automatisiert und ohne manuelle Nachfragen anweisen können.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Zahlungsanweisungen bilden das Bindeglied zwischen Rechnungsfreigabe und buchhalterischer Auszahlung. Fehlt BG-16, weisen Rechnungseingangsportale (wie ZRE, OZG-RE und Peppol-Gateways) die Rechnung sofort an der Portalgrenze ab, noch bevor sie die Fachabteilung erreicht.

Lösung

Zur Behebung in Ihrem ERP- oder Fakturierungssystem (wie SAP, DATEV, Microsoft Dynamics 365 oder Odoo) hinterlegen Sie eine gültige Zahlungsart im Rechnungskopf. Fügen Sie in der UBL-2.1-Struktur das Element <cac:PaymentMeans> mit einem gültigen UNCL-4461-Code in <cbc:PaymentMeansCode> ein (z. B. 58 für SEPA-Überweisung, 30 für Überweisung oder 59 für SEPA-Lastschrift). Bei Überweisungen (Codes 30, 58) muss zusätzlich die IBAN des Empfängerkontos in <cac:PayeeFinancialAccount><cbc:ID> angegeben werden. In UN/CEFACT CII ergänzen Sie <ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans> mit <ram:TypeCode> und <ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BG-16 vorhanden mit Zahlungsartcode 58 (SEPA-Überweisung) und Empfänger-IBAN DE89370400440532013000
  • BG-16 vorhanden mit Zahlungsartcode 59 (SEPA-Lastschrift) und Mandatsreferenz

Ungültige Beispiele

  • Rechnungskopf enthält Gesamtbeträge, lässt den Block cac:PaymentMeans / SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans jedoch vollständig weg
  • Rechnung verlässt sich ausschließlich auf den Freitext der Zahlungsbedingungen (BT-20) ohne strukturiertes BG-16

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PaymentMeans>
  <cbc:PaymentMeansCode>58</cbc:PaymentMeansCode>
  <cac:PayeeFinancialAccount>
    <cbc:ID>DE89370400440532013000</cbc:ID>
  </cac:PayeeFinancialAccount>
</cac:PaymentMeans>
Ungültiges XML
<cac:LegalMonetaryTotal>
  <cbc:LineExtensionAmount currencyID="EUR">100.00</cbc:LineExtensionAmount>
  <cbc:TaxExclusiveAmount currencyID="EUR">100.00</cbc:TaxExclusiveAmount>
  <cbc:TaxInclusiveAmount currencyID="EUR">119.00</cbc:TaxInclusiveAmount>
  <cbc:PayableAmount currencyID="EUR">119.00</cbc:PayableAmount>
</cac:LegalMonetaryTotal>

Betroffene Felder

Validierungstools