Referenz
Markdown-ExportBR-DE-15 Käuferreferenz muss angegeben werden
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) und dem Standard XRechnung muss jede elektronische Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland zwingend eine Käuferreferenz (BT-10) enthalten. Für öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und Kommunen entspricht diese Käuferreferenz der standardisierten Leitweg-ID (z. B. „04011000-12345-03“ oder „991-12345-73“). Rechnungseingangsplattformen wie die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale nutzen die Leitweg-ID zur automatischen Weiterleitung an die zuständige Dienststelle und den Haushaltsverantwortlichen.
Problembeschreibung
FEHLER
Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0
Interaktive Prüfkette
Wo BR-DE-15 geprüft wird
Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.
BR-DE-15 XRechnung-Regel (Deutschland)
Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).
Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.
Stufe 3 · Was geprüft wird
Nationale Regeln (CIUS)
- Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
- XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
- Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.
Beispielcodes
Typische Korrektur
Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.
Kontext und Bedeutung
Ohne gültige BT-10 Leitweg-ID weisen Rechnungseingangsplattformen der öffentlichen Hand wie die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale die Rechnung unmittelbar an der Portalgrenze ab.
Lösung
Ermitteln Sie die offizielle Leitweg-ID oder Käuferreferenz aus der Bestellung, der Ausschreibung oder dem Vertrag des Auftraggebers. Hinterlegen Sie diesen Code in Ihrem ERP-System im Feld Kundenreferenz oder Käuferreferenz des Auftrags-/Rechnungskopfes. In UBL 2.1 befüllen Sie <cbc:BuyerReference> direkt unter dem Wurzelelement <Invoice>. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:BuyerReference> unter <ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BT-10 = „04011000-12345-03“ (Gültige Leitweg-ID einer Landesbehörde mit zweistelliger Prüfziffer)
- BT-10 = „991-12345-73“ (Gültige Leitweg-ID einer Bundesbehörde)
Ungültige Beispiele
- Rechnungskopf lässt das Element cbc:BuyerReference / ram:BuyerReference komplett weg
- Käuferreferenz ist leer oder enthält einen ungültigen Platzhalter bei Rechnungen an Behörden
Code-Beispiele
<cbc:BuyerReference>04011000-12345-03</cbc:BuyerReference><cbc:ID>RE-2026-001</cbc:ID>
<cbc:IssueDate>2026-01-15</cbc:IssueDate>