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BR-DE-15 Käuferreferenz muss angegeben werden

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der E-Rechnungsverordnung (E-Rech-V) und dem Standard XRechnung muss jede elektronische Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland zwingend eine Käuferreferenz (BT-10) enthalten. Für öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und Kommunen entspricht diese Käuferreferenz der standardisierten Leitweg-ID (z. B. „04011000-12345-03“ oder „991-12345-73“). Rechnungseingangsplattformen wie die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale nutzen die Leitweg-ID zur automatischen Weiterleitung an die zuständige Dienststelle und den Haushaltsverantwortlichen.

Problembeschreibung

FEHLER

Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0

Interaktive Prüfkette

Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.

Beispiele:

BR-DE-15 XRechnung-Regel (Deutschland)

Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).

Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.

Stufe 3 · Was geprüft wird

  • Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
  • XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
  • Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.

Beispielcodes

Typische Korrektur

Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.

Ein Validator prüft eine E-Rechnung in Stufen. Zuerst muss die Datei wohlgeformtes XML sein und zum UBL- oder CII-Schema (XSD) passen. Dann laufen die Geschäftsregeln der EN 16931: BR-Kernregeln, BR-CO-Berechnungen, BR-CL-Codelisten, BR-DEC-Nachkommastellen und Regeln je Umsatzsteuerkategorie wie BR-S. Danach folgen die nationalen oder Netzwerk-Regeln, die BT-24 auswählt: BR-DE für XRechnung, PEPPOL-EN16931 für Peppol BIS Billing. Der Bericht nennt jede verletzte Regel: Ein Fehler bedeutet Ablehnung, nur Warnungen bedeuten weiterhin Annahme. BR-DE-15: XRechnung-Regel (Deutschland), gemeldet in der Stufe „Nationale Regeln (CIUS)“. Regelwerke: KoSIT-Validator 1.6.3 mit der XRechnung-Konfiguration vom 31. Aug. 2026 (EN-16931-Artefakte 1.3.16), Peppol BIS Billing 3.0.21.

Kontext und Bedeutung

Ohne gültige BT-10 Leitweg-ID weisen Rechnungseingangsplattformen der öffentlichen Hand wie die OZG-RE (unmittelbare Bundesverwaltung, über 170 Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung und mehrere Länder) und andere Landes- oder Kommunalportale die Rechnung unmittelbar an der Portalgrenze ab.

Lösung

Ermitteln Sie die offizielle Leitweg-ID oder Käuferreferenz aus der Bestellung, der Ausschreibung oder dem Vertrag des Auftraggebers. Hinterlegen Sie diesen Code in Ihrem ERP-System im Feld Kundenreferenz oder Käuferreferenz des Auftrags-/Rechnungskopfes. In UBL 2.1 befüllen Sie <cbc:BuyerReference> direkt unter dem Wurzelelement <Invoice>. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:BuyerReference> unter <ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-10 = „04011000-12345-03“ (Gültige Leitweg-ID einer Landesbehörde mit zweistelliger Prüfziffer)
  • BT-10 = „991-12345-73“ (Gültige Leitweg-ID einer Bundesbehörde)

Ungültige Beispiele

  • Rechnungskopf lässt das Element cbc:BuyerReference / ram:BuyerReference komplett weg
  • Käuferreferenz ist leer oder enthält einen ungültigen Platzhalter bei Rechnungen an Behörden

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cbc:BuyerReference>04011000-12345-03</cbc:BuyerReference>
Ungültiges XML
<cbc:ID>RE-2026-001</cbc:ID>
<cbc:IssueDate>2026-01-15</cbc:IssueDate>

Betroffene Felder

Validierungstools