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BR-20 Ländercode des Steuervertreters ist erforderlich, wenn die Partei angegeben ist

Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss einen Ländercode des Steuervertreters (BT-69) enthalten, wenn ein Steuervertreter (BG-11) angegeben ist.

Problembeschreibung

Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss einen Ländercode des Steuervertreters (BT-69) enthalten, wenn ein Steuervertreter (BG-11) angegeben ist.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine bedingte EN16931-Kernregel; das Land des Steuervertreters bestimmt die geltende umsatzsteuerliche Zuständigkeit und muss benannt werden, wenn die Partei angegeben ist.

Lösung

Ergänzen Sie cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BT-69 = DE — Ländercode des Steuervertreters vorhanden

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • Die cac:PostalAddress des Steuervertreters hat kein cac:Country/cbc:IdentificationCode

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PostalAddress>
    <cac:Country>
      <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
    </cac:Country>
  </cac:PostalAddress>
</cac:TaxRepresentativeParty>
Ungültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PostalAddress>
    <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  </cac:PostalAddress>
</cac:TaxRepresentativeParty>

Betroffene Felder

Validierungstools