Referenz
Markdown-ExportBR-20 Ländercode des Steuervertreters ist erforderlich, wenn die Partei angegeben ist
Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss einen Ländercode des Steuervertreters (BT-69) enthalten, wenn ein Steuervertreter (BG-11) angegeben ist.
Problembeschreibung
Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss einen Ländercode des Steuervertreters (BT-69) enthalten, wenn ein Steuervertreter (BG-11) angegeben ist.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine bedingte EN16931-Kernregel; das Land des Steuervertreters bestimmt die geltende umsatzsteuerliche Zuständigkeit und muss benannt werden, wenn die Partei angegeben ist.
Lösung
Ergänzen Sie cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode mit einem ISO-3166-1-alpha-2-Code.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BT-69 = DE — Ländercode des Steuervertreters vorhanden
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Die cac:PostalAddress des Steuervertreters hat kein cac:Country/cbc:IdentificationCode
Code-Beispiele
<cac:TaxRepresentativeParty>
<cac:PostalAddress>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
</cac:TaxRepresentativeParty><cac:TaxRepresentativeParty>
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
</cac:PostalAddress>
</cac:TaxRepresentativeParty>