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BR-19 Postanschrift des Steuervertreters ist erforderlich, wenn die Partei angegeben ist

Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) einen Steuervertreter (BG-11) hat.

Problembeschreibung

Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss angegeben werden, wenn der Verkäufer (BG-4) einen Steuervertreter (BG-11) hat.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine bedingte EN16931-Kernregel; die Adresse des Steuervertreters ist für die umsatzsteuerliche Zuständigkeit erforderlich, sobald eine solche Partei angegeben ist.

Lösung

Wenn eine cac:TaxRepresentativeParty-Gruppe vorhanden ist, ergänzen Sie deren cac:PostalAddress mit mindestens dem Ländercode.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • cac:TaxRepresentativeParty vorhanden mit einer cac:PostalAddress inklusive Land

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • cac:TaxRepresentativeParty ist vorhanden, aber ohne cac:PostalAddress

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>VAT Rep Services Ltd</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
  <cac:PostalAddress>
    <cac:Country>
      <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
    </cac:Country>
  </cac:PostalAddress>
</cac:TaxRepresentativeParty>
Ungültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>VAT Rep Services Ltd</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
</cac:TaxRepresentativeParty>

Betroffene Felder

Validierungstools