Referenz
Markdown-ExportBR-CL-16 Zahlungsartcode muss aus UNCL4461 stammen
Der Zahlungsartcode (BT-81) muss mit der Codeliste UNCL4461 codiert sein.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Codelistenregel (BR-CL)
Kontext und Bedeutung
BT-81 sagt dem Käufer, wie er zahlen soll, und bestimmt, welche Zahlungsangaben die Rechnung braucht: Bei einer Überweisung (30 oder 58) ist die Kontokennung (BT-84) Pflicht (BR-61). Die Regel schlägt fehl, wenn ein ERP die Zahlungsart als Text („SEPA“, „Überweisung“) oder als interne Nummer exportiert. Ordnen Sie jede Zahlungsart des ERP genau einem UNCL4461-Code zu. Beispiel: Die Zahlung per SEPA-Überweisung auf eine IBAN verwendet BT-81 = 58.
Lösung
Setzen Sie BT-81 auf einen gültigen UNCL4461-Code, z. B. 30 (Überweisung), 58 (SEPA-Überweisung), 59 (SEPA-Lastschrift) oder 48 (Kartenzahlung). In UBL steht der Code in cac:PaymentMeans/cbc:PaymentMeansCode, in CII in ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans/ram:TypeCode.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BT-81 = 58 — SEPA-Überweisung
- BT-81 = 59 — SEPA-Lastschrift
Ungültige Beispiele
- BT-81 = SEPA — Freitext statt Code
- BT-81 = 999 — kein UNCL4461-Code
Code-Beispiele
<cac:PaymentMeans>
<cbc:PaymentMeansCode>58</cbc:PaymentMeansCode>
</cac:PaymentMeans><cac:PaymentMeans>
<cbc:PaymentMeansCode>SEPA</cbc:PaymentMeansCode>
</cac:PaymentMeans>