Referenz
Markdown-ExportBR-30 Ende des Positionszeitraums darf nicht vor dem Beginn liegen
Wenn sowohl das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) als auch das Enddatum (BT-135) angegeben sind, muss BT-135 gleich oder später als BT-134 sein.
Problembeschreibung
Wenn sowohl das Startdatum des Positionszeitraums (BT-134) als auch das Enddatum (BT-135) angegeben sind, muss BT-135 gleich oder später als BT-134 sein.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Diese Regel stammt aus dem semantischen EN16931-Kernmodell, das vom KoSIT-XRechnung-3.0.2-Schematron durchgesetzt wird, und stellt sicher, dass Rechnungen die für die automatische Verarbeitung erforderlichen Pflichtdaten enthalten.
Lösung
Korrigieren Sie cac:InvoiceLine/cac:InvoicePeriod, sodass cbc:EndDate am oder nach cbc:StartDate liegt, oder entfernen Sie den Positionszeitraum, falls nicht benötigt.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BT-134 = 2026-02-01, BT-135 = 2026-02-28
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BT-134 = 2026-02-28, BT-135 = 2026-02-01 — Ende vor Beginn
Code-Beispiele
<cac:InvoiceLine>
<cac:InvoicePeriod>
<cbc:StartDate>2026-02-01</cbc:StartDate>
<cbc:EndDate>2026-02-28</cbc:EndDate>
</cac:InvoicePeriod>
</cac:InvoiceLine><cac:InvoiceLine>
<cac:InvoicePeriod>
<cbc:StartDate>2026-02-28</cbc:StartDate>
<cbc:EndDate>2026-02-01</cbc:EndDate>
</cac:InvoicePeriod>
</cac:InvoiceLine>