Referenz
Markdown-ExportBR-10 Postanschrift des Käufers ist erforderlich
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten, die Gruppe, die den Standort des Kunden beschreibt.
Problembeschreibung
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten, die Gruppe, die den Standort des Kunden beschreibt.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine EN16931-Kernregel; der Standort des Käufers wird für die steuerliche Ortsbestimmung benötigt, daher muss die Adressgruppe des Käufers vorhanden sein.
Lösung
Ergänzen Sie cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress mit mindestens dem Ländercode und den passenden Adressbestandteilen.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- BG-8 vorhanden mit cac:PostalAddress inklusive Stadt, Postleitzahl und Land
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Die Käuferpartei hat überhaupt kein cac:PostalAddress-Element
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:Party>
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
</cac:Party>Ungültiges XML
<cac:Party>
<cac:PartyLegalEntity>
<cbc:RegistrationName>Beispiel Einkauf AG</cbc:RegistrationName>
</cac:PartyLegalEntity>
</cac:Party>