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BR-10 Postanschrift des Käufers ist erforderlich

Eine Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten, die Gruppe, die den Standort des Kunden beschreibt.

Problembeschreibung

Eine Rechnung muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten, die Gruppe, die den Standort des Kunden beschreibt.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine EN16931-Kernregel; der Standort des Käufers wird für die steuerliche Ortsbestimmung benötigt, daher muss die Adressgruppe des Käufers vorhanden sein.

Lösung

Ergänzen Sie cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress mit mindestens dem Ländercode und den passenden Adressbestandteilen.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BG-8 vorhanden mit cac:PostalAddress inklusive Stadt, Postleitzahl und Land

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • Die Käuferpartei hat überhaupt kein cac:PostalAddress-Element

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:Party>
  <cac:PostalAddress>
    <cbc:CityName>Muenchen</cbc:CityName>
    <cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
    <cac:Country>
      <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
    </cac:Country>
  </cac:PostalAddress>
</cac:Party>
Ungültiges XML
<cac:Party>
  <cac:PartyLegalEntity>
    <cbc:RegistrationName>Beispiel Einkauf AG</cbc:RegistrationName>
  </cac:PartyLegalEntity>
</cac:Party>

Betroffene Felder

Validierungstools