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BR-IC-12 Innergemeinschaftliche Lieferung benötigt Ländercode der Lieferanschrift

In einer Rechnung mit einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), deren Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung" ist, darf der Ländercode der Lieferanschrift (BT-80) nicht leer sein.

Problembeschreibung

In einer Rechnung mit einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), deren Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung" ist, darf der Ländercode der Lieferanschrift (BT-80) nicht leer sein.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Das Bestimmungsland belegt, dass die Waren den Mitgliedstaat des Verkäufers verlassen haben – eine Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Umsatzsteuerbefreiung.

Lösung

Tragen Sie in cac:Delivery/cac:DeliveryLocation/cac:Address/cac:Country/cbc:IdentificationCode (BT-80) den Ländercode des Bestimmungsmitgliedstaats ein, z. B. FR.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • K-Rechnung mit BT-80 = FR (DE-Verkäufer liefert nach Frankreich)

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • K-Rechnung mit cac:Delivery-Block, aber ohne BT-80-Ländercode

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cac:Country>
        <cbc:IdentificationCode>FR</cbc:IdentificationCode>
      </cac:Country>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>
Ungültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cbc:StreetName>Rue de Rivoli 1</cbc:StreetName>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>
<!-- deliver-to country code (BT-80) missing -->

Betroffene Felder

Validierungstools