Referenz
Markdown-ExportBR-IC-12 Innergemeinschaftliche Lieferung benötigt Ländercode der Lieferanschrift
In einer Rechnung mit einer Umsatzsteueraufschlüsselung (BG-23), deren Umsatzsteuerkategorie-Code (BT-118) „innergemeinschaftliche Lieferung" ist, darf der Ländercode der Lieferanschrift (BT-80) nicht leer sein.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie
Kontext und Bedeutung
Der Ländercode der Lieferanschrift (BT-80) nennt den Mitgliedstaat, in den die Waren befördert wurden; er wird zur Prüfung und Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung benötigt. Er ersetzt keinen Beförderungsnachweis. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn nur das Land des Erwerbers (BT-55) gefüllt ist und der Export keine Lieferanschrift (BG-15) schreibt, etwa weil Liefer- und Rechnungsanschrift gleich sind.
Lösung
Tragen Sie in cac:Delivery/cac:DeliveryLocation/cac:Address/cac:Country/cbc:IdentificationCode (BT-80) den Ländercode des Bestimmungsmitgliedstaats ein, z. B. FR.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- K-Rechnung mit BT-80 = FR (DE-Verkäufer liefert nach Frankreich)
Ungültige Beispiele
- K-Rechnung mit cac:Delivery-Block, aber ohne BT-80-Ländercode
Code-Beispiele
<cac:Delivery>
<cac:DeliveryLocation>
<cac:Address>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>FR</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:Address>
</cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery><cac:Delivery>
<cac:DeliveryLocation>
<cac:Address>
<cbc:StreetName>Rue de Rivoli 1</cbc:StreetName>
</cac:Address>
</cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>