Referenz
BR-CO-15 Der Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer muss dem Betrag ohne Umsatzsteuer zuzüglich Umsatzsteuer entsprechen
Der Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) muss dem Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) plus dem Umsatzsteuer-Gesamtbetrag (BT-110) entsprechen. Abweichende Summen sind der häufigste Ablehnungsgrund.
Problembeschreibung
Der Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) muss dem Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer (BT-109) plus dem Umsatzsteuer-Gesamtbetrag (BT-110) entsprechen. Abweichende Summen sind der häufigste Ablehnungsgrund.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Behördenempfänger (ZRE, OZG-RE) lehnen Rechnungen automatisch ab, deren Kopfbeträge nicht stimmen, da dies in der Regel auf Datenfehler zwischen Quell-ERP und E-Invoicing-Konverter hinweist.
Lösung
Berechnen Sie BT-112 = BT-109 + BT-110 mit derselben Rundungslogik wie im übrigen Summenblock.
Gültige Beispiele
- BT-109 = 100,00, BT-110 = 19,00 → BT-112 = 119,00
- BT-109 = 84,03, BT-110 = 15,97 → BT-112 = 100,00
Ungültige Beispiele
- BT-109 = 100,00, BT-110 = 19,00, aber BT-112 = 118,99
- BT-112 = BT-109 (USt-Betrag in der Bruttosumme vergessen)
Technische Details
Betroffene Felder
BT-112 Rechnungsgesamtbetrag mit Umsatzsteuer, BT-109 Rechnungsgesamtbetrag ohne Umsatzsteuer, BT-110 Umsatzsteuer-Gesamtbetrag