Zum Hauptinhalt springen

BR-CO-26 Der Verkäufer muss durch eine Kennung, Handelsregisternummer oder USt-IdNr. identifizierbar sein

Damit der Käufer den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss mindestens eine der folgenden Angaben vorhanden sein: Verkäuferkennung (BT-29), Handelsregisternummer (BT-30) oder USt-IdNr. (BT-31).

Problembeschreibung

FEHLER

EN-16931-Rechen- und Konsistenzregel (BR-CO)

Kontext und Bedeutung

Käufersysteme ordnen Lieferanten anhand dieser Kennungen automatisch zu. Fehlen alle, landet die Rechnung in der manuellen Bearbeitung und die Zahlung verzögert sich. Eine Steuernummer in BT-32 zählt für diese Regel nicht. Der Fehler betrifft typischerweise Kleinunternehmer ohne USt-IdNr., die nur ihre Steuernummer und weder eine Handelsregisternummer noch eine andere Verkäuferkennung angeben.

Lösung

Geben Sie für den Verkäufer mindestens eines der Felder BT-29, BT-30 oder BT-31 an. UBL: cac:PartyIdentification/cbc:ID (BT-29), cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID (BT-30), cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID mit cac:TaxScheme/cbc:ID = VAT (BT-31); CII: ram:ID oder ram:GlobalID, ram:SpecifiedLegalOrganization/ram:ID, ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID mit schemeID="VA".

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-31 = "DE123456789"
  • BT-30 = "HRB 12345"
  • BT-29 = "4012345000094" mit schemeID="0088" (GLN)

Ungültige Beispiele

  • Verkäuferpartei nur mit Name und Anschrift, BT-29/BT-30/BT-31 fehlen alle
  • BT-31 fehlt, weil der Verkäufer keine USt-IdNr. hat, und BT-29 und BT-30 fehlen ebenfalls
  • Nur eine Steuernummer in BT-32 (cac:PartyTaxScheme mit einem anderen Schema als VAT), kein BT-29, BT-30 oder BT-31

Betroffene Felder

Validierungstools