Referenz
BR-CO-26 Der Verkäufer muss durch eine Kennung, Handelsregisternummer oder USt-IdNr. identifizierbar sein
Damit der Käufer den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss mindestens eine der folgenden Angaben vorhanden sein: Verkäuferkennung (BT-29), Handelsregisternummer (BT-30) oder USt-IdNr. (BT-31).
Problembeschreibung
Damit der Käufer den Lieferanten automatisch identifizieren kann, muss mindestens eine der folgenden Angaben vorhanden sein: Verkäuferkennung (BT-29), Handelsregisternummer (BT-30) oder USt-IdNr. (BT-31).
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
ERP-Systeme der Käufer ordnen Lieferanten anhand dieser Kennungen automatisch zu. Fehlen alle, landet die Rechnung in der manuellen Bearbeitung und die Zahlung verzögert sich.
Lösung
Geben Sie mindestens eines der Felder BT-29, BT-30 oder BT-31 in der Verkäuferpartei an.
Gültige Beispiele
- BT-31 = "DE123456789"
- BT-30 = "HRB 12345"
- BT-29 = "GLN 4012345000094"
Ungültige Beispiele
- Verkäuferpartei nur mit Name und Anschrift, BT-29/BT-30/BT-31 fehlen alle
- BT-31 entfernt, da Verkäufer nicht umsatzsteuerpflichtig, aber BT-30 ebenfalls fehlend
Technische Details
Betroffene Felder
BT-29 Verkäuferkennung, BT-30 Handelsregisternummer des Verkäufers, BT-31 USt-IdNr. des Verkäufers