Referenz
Markdown-ExportBR-CL-06 Code des Steuerzeitpunkts muss aus der zulässigen Codeliste stammen
Der Code für den Umsatzsteuer-Zeitpunkt (BT-8) muss in UBL 3, 35 oder 432 (Einschränkung von UNTDID 2005) und in CII 5, 29 oder 72 (Einschränkung von UNTDID 2475) sein.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Codelistenregel (BR-CL)
Kontext und Bedeutung
BT-8 nennt das Ereignis, das den Steuerzeitpunkt bestimmt, wenn kein ausdrückliches Datum (BT-7) angegeben ist; BT-7 und BT-8 dürfen nicht beide vorhanden sein (BR-CO-3). Die Regel schlägt typischerweise nach einer Umwandlung zwischen UBL und CII fehl, die den Code unverändert übernimmt, denn jede Syntax hat ihre eigene Codeliste. Eine weitere Ursache ist ein allgemeiner Datumsqualifikator wie 137 (Belegdatum). Beispiel: Entsteht die Steuer mit der Zahlung, verwenden Sie 432 in UBL und 72 in CII.
Lösung
Verwenden Sie in UBL (cac:InvoicePeriod/cbc:DescriptionCode) 3 (Rechnungsdatum), 35 (tatsächliches Lieferdatum) oder 432 (Zahlungsdatum). Verwenden Sie in CII (ram:ApplicableTradeTax/ram:DueDateTypeCode) 5 (Rechnungsdatum), 29 (Lieferdatum) oder 72 (Zahlungsdatum). Mischen Sie die beiden Listen nicht.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- UBL: BT-8 = 35 — tatsächliches Lieferdatum
- CII: BT-8 = 72 — Zahlungsdatum
Ungültige Beispiele
- UBL: BT-8 = 5 — CII-Code, in UBL nicht erlaubt
- CII: BT-8 = 35 — UBL-Code, in CII nicht erlaubt
- UBL: BT-8 = 137 — Belegdatum, außerhalb der Einschränkung
Code-Beispiele
<cac:InvoicePeriod>
<cbc:DescriptionCode>35</cbc:DescriptionCode>
</cac:InvoicePeriod><cac:InvoicePeriod>
<cbc:DescriptionCode>5</cbc:DescriptionCode>
</cac:InvoicePeriod>