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BR-S-8 Die standardsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage muss der Summe aus Positionsnettobeträgen plus Zuschlägen abzüglich Nachlässe zum gleichen Steuersatz entsprechen

Für jeden unterschiedlichen Steuersatz (BT-119) mit Kategoriecode (BT-118) "S" muss die Bemessungsgrundlage (BT-116) in der Steueraufschlüsselung der Summe der Positionsnettobeträge (BT-131) zuzüglich der Zuschläge auf Dokumentebene (BT-99) abzüglich der Nachlässe auf Dokumentebene (BT-92) entsprechen, deren Kategoriecode (BT-151, BT-102, BT-95) "S" ist und deren Steuersatz (BT-152, BT-103, BT-96) BT-119 entspricht.

Problembeschreibung

FEHLER

EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie

Kontext und Bedeutung

Bei Rechnungen mit gemischten Steuersätzen (z. B. 7 % und 19 % in Deutschland) muss die Bemessungsgrundlage je Satz zu den zugehörigen Positionen, Nachlässen und Zuschlägen passen. Sie ist die Basis der Steuerbetragsprüfung in BR-CO-17. In der Praxis entsteht die Abweichung meist durch einen Nachlass oder Zuschlag auf Dokumentebene mit falschem Steuersatz, durch einen Gesamtrabatt, der in den Summen auf mehrere Sätze verteilt, aber nur mit einem Satz exportiert wird, oder durch Positionen, deren Steuersatz zu keiner Aufschlüsselungszeile passt.

Lösung

Gruppieren Sie alle "S"-Positionen, Nachlässe und Zuschläge nach Steuersatz und berechnen Sie BT-116 je Gruppe als Σ BT-131 + Σ BT-99 − Σ BT-92 neu.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • Zwei Positionen mit 19 % (60,00 + 40,00) und ein Nachlass mit 19 % (10,00) ergeben BT-116 = 90,00 für die 19 %-Zeile
  • Einzelne Position mit 7 %, Netto 50,00 ergibt BT-116 = 50,00 für die 7 %-Zeile

Ungültige Beispiele

  • BT-116 der 19 %-Zeile weist 100,00 aus, obwohl die Positionen nach Nachlass 90,00 ergeben
  • BT-116 der 7 %-Zeile fehlt, obwohl eine 7 %-Position vorhanden ist

Betroffene Felder

Validierungstools