Referenz
Markdown-ExportBR-54 Artikelmerkmal muss Bezeichnung und Wert enthalten
Jedes Artikelmerkmal (BG-32) muss eine Merkmalbezeichnung (BT-160) und einen Merkmalwert (BT-161) enthalten.
Problembeschreibung
FEHLER
Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Artikelmerkmale (BG-32) wie Farbe, Größe oder Chargennummer sind nur als Paar aus Bezeichnung und Wert verwertbar. In UBL verlangt das Schema cbc:Name bereits, daher erscheint BR-54 meist bei einem Merkmal ohne cbc:Value, etwa wenn ein Export alle Merkmale der Artikelvorlage schreibt, auch wenn sie für diesen Artikel nicht befüllt sind.
Lösung
Geben Sie für jedes Artikelmerkmal sowohl cac:AdditionalItemProperty/cbc:Name als auch cbc:Value an (CII: ram:ApplicableProductCharacteristic mit ram:Description für die Bezeichnung und ram:Value). Hat ein Merkmal für diesen Artikel keinen Wert, lassen Sie das ganze Merkmal weg.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BT-160 = „Farbe“, BT-161 = „Blau“
Ungültige Beispiele
- Artikelmerkmal mit Bezeichnung, aber ohne Wert (BT-161 fehlt)
Code-Beispiele
<cac:AdditionalItemProperty>
<cbc:Name>Colour</cbc:Name>
<cbc:Value>Blue</cbc:Value>
</cac:AdditionalItemProperty><cac:AdditionalItemProperty>
<cbc:Name>Colour</cbc:Name>
</cac:AdditionalItemProperty>