Referenz
Markdown-ExportBR-17 Name des Zahlungsempfängers ist erforderlich, wenn ein Zahlungsempfänger angegeben ist
Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.
Problembeschreibung
Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine bedingte EN16931-Kernregel; ein vom Verkäufer abweichender Zahlungsempfänger muss benannt werden, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
Lösung
Wenn eine cac:PayeeParty-Gruppe vorhanden ist, ergänzen Sie cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Name mit dem Namen des Zahlungsempfängers.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- cac:PayeeParty vorhanden mit BT-59 = Factoring Partner GmbH
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- cac:PayeeParty ist vorhanden, aber ohne cac:PartyName/cbc:Name
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:PayeeParty>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Factoring Partner GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>Ungültiges XML
<cac:PayeeParty>
<cac:PartyIdentification>
<cbc:ID>PAYEE-1</cbc:ID>
</cac:PartyIdentification>
</cac:PayeeParty>