Referenz
BR-CO-9 Umsatzsteuer-Identifikationsnummern müssen ein ISO-3166-1-Alpha-2-Länderpräfix tragen
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Verkäufer (BT-31), steuerlichem Vertreter des Verkäufers (BT-63) und Käufer (BT-48) müssen jeweils mit einem ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode beginnen (z. B. "DE", "FR", "IT").
Problembeschreibung
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern von Verkäufer (BT-31), steuerlichem Vertreter des Verkäufers (BT-63) und Käufer (BT-48) müssen jeweils mit einem ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode beginnen (z. B. "DE", "FR", "IT").
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Peppol-Access-Points und die EU-VIES-Prüfung benötigen das Länderpräfix, um die Rechnung zu routen und die USt-IdNr. im richtigen nationalen Register zu prüfen. Fehlt das Präfix, schlagen Peppol-Zustellung und VIES-Abfrage fehl, bevor der Käufer die Rechnung überhaupt sieht.
Lösung
Stellen Sie jeder USt-IdNr. den korrekten zweistelligen Ländercode voran, z. B. "DE123456789" statt "123456789".
Gültige Beispiele
- BT-31 = "DE123456789"
- BT-48 = "FR12345678901"
- BT-63 = "IT12345678901"
Ungültige Beispiele
- BT-31 = "123456789" (kein DE-Präfix)
- BT-48 = "GERMANY-123" (kein ISO-Präfix)
- BT-63 = "EU123456789" (EU ist kein ISO-3166-1-Alpha-2-Ländercode)
Technische Details
Betroffene Felder
BT-31 USt-IdNr. des Verkäufers, BT-48 USt-IdNr. des Käufers, BT-63 USt-IdNr. des steuerlichen Vertreters des Verkäufers