Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers. Für deutsche Organisationen folgt diese dem Format DE + 9 Ziffern.
Wichtig für die Umsatzsteuerbehandlung und das Reverse-Charge-Verfahren. Erforderlich, wenn der Erwerber umsatzsteuerpflichtig ist und für B2B-Transaktionen.
Erforderlich, wenn der Erwerber gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG für die Umsatzsteuer registriert ist, besonders wichtig bei Reverse-Charge-Szenarien
/Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:BuyerTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID[@schemeID="VA"]DE123456789AT12345678FR12345678901NL123456789B01IT12345678901123456789✗ UngültigDE12345678✗ UngültigDE1234567890✗ UngültigDE 123456789✗ Ungültigde123456789✗ UngültigSie ist erforderlich, wenn der Erwerber umsatzsteuerpflichtig ist und für Transaktionen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Deutsche öffentliche Verwaltungen haben typischerweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
Die meisten deutschen Behörden sind umsatzsteuerpflichtig und haben Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, insbesondere Bundes- und Landeseinrichtungen. Kommunale Einrichtungen können variieren.
Kontaktieren Sie den Erwerber, um deren Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten. Sie können auch die EU VIES-Datenbank oder die offiziellen Handelsregisterinformationen des Erwerbers prüfen.
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