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BR-DE-10 Lieferort muss angegeben werden, wenn eine Lieferadresse verwendet wird

Wenn eine Rechnung eine gesonderte Lieferanschrift (BG-15) ausweist, die von der Rechnungsanschrift des Käufers abweicht, muss in der XRechnung der Lieferort (BT-77) zwingend angegeben werden. In der öffentlichen Beschaffung erfolgen Lieferungen häufig an Außenlager, Baustellen, Schulen oder Dienststellen. Die Angabe des Lieferortes ist erforderlich, um die Rechnung mit den entsprechenden Lieferscheinen und Wareneingangsnachweisen abzugleichen.

Problembeschreibung

FEHLER

Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0

Interaktive Prüfkette

Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.

Beispiele:

BR-DE-10 XRechnung-Regel (Deutschland)

Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).

Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.

Stufe 3 · Was geprüft wird

  • Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
  • XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
  • Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.

Beispielcodes

Typische Korrektur

Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.

Ein Validator prüft eine E-Rechnung in Stufen. Zuerst muss die Datei wohlgeformtes XML sein und zum UBL- oder CII-Schema (XSD) passen. Dann laufen die Geschäftsregeln der EN 16931: BR-Kernregeln, BR-CO-Berechnungen, BR-CL-Codelisten, BR-DEC-Nachkommastellen und Regeln je Umsatzsteuerkategorie wie BR-S. Danach folgen die nationalen oder Netzwerk-Regeln, die BT-24 auswählt: BR-DE für XRechnung, PEPPOL-EN16931 für Peppol BIS Billing. Der Bericht nennt jede verletzte Regel: Ein Fehler bedeutet Ablehnung, nur Warnungen bedeuten weiterhin Annahme. BR-DE-10: XRechnung-Regel (Deutschland), gemeldet in der Stufe „Nationale Regeln (CIUS)“. Regelwerke: KoSIT-Validator 1.6.3 mit der XRechnung-Konfiguration vom 31. Aug. 2026 (EN-16931-Artefakte 1.3.16), Peppol BIS Billing 3.0.21.

Kontext und Bedeutung

Regel BR-DE-10 greift bedingt: Ist BG-15 vorhanden, wird BT-77 zur Pflichtangabe. Fehlt BT-77 bei vorhandener Lieferadressgruppe, schlägt die Validierung sofort fehl.

Lösung

Stellen Sie im Versand- oder Auftragsmodul Ihres ERP-Systems sicher, dass die Lieferadresse einen Ort enthält. In UBL 2.1 befüllen Sie <cbc:CityName> unter <cac:Delivery><cac:DeliveryLocation><cac:Address>. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:CityName> unter <ram:ShipToTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Wird keine gesonderte Lieferanschrift benötigt, lassen Sie die Adressgruppe (<cac:Address>) komplett weg.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • Lieferadresse BG-15 vorhanden mit BT-77 = „München“, Postleitzahl „80331“ und Ländercode „DE“
  • Rechnung enthält keine gesonderte Lieferadressgruppe BG-15 (Lieferung an Rechnungsadresse)

Ungültige Beispiele

  • Lieferadressgruppe (cac:Delivery/cac:DeliveryLocation/cac:Address) enthält Straße und PLZ, lässt cbc:CityName jedoch weg
  • Lieferanschrift enthält ein leeres Ortselement (<cbc:CityName/>)

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cbc:StreetName>Industriestraße 5</cbc:StreetName>
      <cbc:CityName>München</cbc:CityName>
      <cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
      <cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>
Ungültiges XML
<cac:Delivery>
  <cac:DeliveryLocation>
    <cac:Address>
      <cbc:StreetName>Industriestraße 5</cbc:StreetName>
      <cbc:PostalZone>80331</cbc:PostalZone>
      <cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
    </cac:Address>
  </cac:DeliveryLocation>
</cac:Delivery>

Betroffene Felder

Validierungstools