Welche ZUGFeRD-Version erzeugen Sie?
Wir erzeugen ZUGFeRD 2.5 / Factur-X 1.09. Die neueste veröffentlichte Spezifikation ist ZUGFeRD 2.5.2 / Factur-X 1.09.2 vom 4. August 2026. Für die Anerkennung als E-Rechnung nennt das BMF ZUGFeRD ab Version 2.0.1 mit einer XML nach EN 16931.
Welches Profil erzeugen Sie – und ist MINIMUM eine gültige E-Rechnung?
Standard ist EN 16931. EXTENDED wählen Sie vor dem Hochladen, wenn die Rechnung eine Lieferscheinreferenz tragen soll. MINIMUM und BASIC WL gelten nicht als E-Rechnung, weil ihnen Pflichtangaben fehlen; diese Profile erzeugen wir nicht.
Können Empfänger ZUGFeRD ohne Spezialsoftware lesen?
Ja. Jeder PDF-Reader zeigt die Rechnung. Buchhaltungssoftware liest zusätzlich die eingebettete XML und übernimmt die Daten ohne Abtippen.
Versenden Sie die Rechnung für mich?
Nein. Wir erzeugen und prüfen die Datei; den Versand übernehmen Sie über Ihren üblichen Weg, zum Beispiel per E-Mail. ZUGFeRD ersetzt keinen Versandkanal.
Was ist der Unterschied zwischen Factur-X und ZUGFeRD?
Technisch keiner: ZUGFeRD 2.5 / Factur-X 1.09 beschreiben dasselbe Format mit denselben Profilen von MINIMUM bis EXTENDED. ZUGFeRD ist der deutsche Name und ergänzt das Profil XRECHNUNG; Factur-X ist der französische Name.
Brauche ich ein Abo?
Nein, ein Abo ist optional: Sie können jede Konvertierung einzeln bezahlen. Das erste Abo enthält eine kostenlose 3-tägige Testphase. Sie zahlen erst beim Download. Scheitert eine bezahlte Einzelkonvertierung an einem technischen Fehler, den unser Support nicht beheben kann, erstatten wir sie auf Anfrage (Geld-zurück-Garantie).
Was passiert, wenn Daten falsch erkannt werden?
Sie prüfen und korrigieren jedes erkannte Feld, bevor Sie zahlen. Fehler aus der Validierung und fehlende Pflichtangaben für das Profil blockieren die gültige Hybrid-PDF. Eine Erstattung gibt es auf Anfrage nur, wenn die Konvertierung an einem technischen Fehler scheitert, den unser Support nicht beheben kann; inhaltliche Korrekturen machen Sie im Prüfschritt.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Pflicht zur Ausstellung ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Verlangt ein Kunde trotzdem eine E-Rechnung, können Sie sie hier erstellen.