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PDF in UBL umwandeln – Peppol-Rechnung nach BIS Billing 3.0

Für Kunden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden und Finnland. Kostenlos testen: ohne Konto hochladen und Daten prüfen. Bezahlt wird erst der Download. Abo ab 10 €/Monat bei jährlicher Zahlung oder 5 € pro Konvertierung ohne Abo, zzgl. Steuern.

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UBL, Peppol BIS und XRechnung

UBL 2.1 ist eine XML-Syntax. Welche Felder und Regeln gelten, legt eine Spezifikation fest. Peppol BIS Billing 3.0 ist eine solche Spezifikation (CIUS) der europäischen Norm EN 16931 und nutzt UBL.

XRechnung ist eine andere CIUS der EN 16931: die deutsche, in UBL- oder CII-Syntax. Eine UBL-Datei nach Peppol BIS ist deshalb keine XRechnung. Für Behörden in Deutschland nutzen Sie PDF zu XRechnung.

Wann PDF zu UBL passt – und wann nicht

Passt, wenn …

  • Ihr Kunde in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden oder Finnland eine UBL-Rechnung nach Peppol BIS Billing 3.0 verlangt. In Luxemburg gilt das für Unternehmen und Behörden.
  • Ihr Rechnungsprogramm nur PDF erzeugt und Sie Peppol-Regelfehler vor dem Versand sehen wollen, nicht erst nach einer Ablehnung.
  • Sie die fertige Datei über einen Peppol Access Point oder einen Dienstleister versenden, der einen betreibt.

Passt nicht, wenn …

  • Sie mit einer Behörde in Deutschland abrechnen. Dann brauchen Sie XRechnung.
  • Ihr deutscher B2B-Kunde eine lesbare PDF mit eingebetteten Daten möchte. Dann ist PDF zu ZUGFeRD der richtige Weg.
  • Ihr Kunde in Frankreich sitzt. Frankreich steht in der Marktauswahl, führt aber auf einen eigenen Weg: UBL nach EN 16931 ohne Peppol-Regeln.

Was Sie erhalten

  • Eine UBL-2.1-Rechnung als XML nach Peppol BIS Billing 3.0.21. Den Markt Ihres Kunden wählen Sie in einem Pflichtschritt: Niederlande, Belgien, Dänemark, Schweden, Finnland oder Luxemburg.
  • Die Spezifikationskennung (BT-24) urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:3.0 und die Prozesskennung (BT-23) urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:01:1.0, automatisch gesetzt.
  • Prüfung vor dem finalen Download mit dem KoSIT-Validator 1.6.3 und der offiziellen Peppol-BIS-Billing-Konfiguration 3.0.21: UBL-2.1-Schema, EN-16931-Regeln (CEN-Schematron) und Peppol-Regeln (PEPPOL-EN16931-Schematron, mit nationalen Regeln einzelner Länder wie NL, DK und SE). Fehler blockieren den Download; Warnungen bleiben im Prüfbericht aufgeführt.
  • Meldet die Validierung Fehler, können Sie eine Vorschau laden. Sie ist nicht validiert und als „keine gültige E-Rechnung“ gekennzeichnet.
  • Elektronische Adressen im Blick: Peppol verlangt sie für Verkäufer (BT-34) und Käufer (BT-49), jeweils mit Schema-ID.
  • Ausgangsdateien: PDF, DOCX oder TXT bis 20 MB.

So funktioniert es

  1. 1

    Rechnung hochladen

    PDF, DOCX oder TXT bis 20 MB. Ohne Konto sind bis zu 6 PDF-Seiten pro Upload möglich.

  2. 2

    Markt wählen und Daten prüfen

    Wählen Sie den Markt Ihres Kunden. Prüfen Sie dann jedes erkannte Feld und korrigieren Sie es bei Bedarf, besonders die elektronischen Adressen und die Käuferreferenz.

  3. 3

    Validieren und an der Quelle korrigieren

    Der KoSIT-Validator zeigt Fehler mit Regel-ID. Beheben Sie wiederkehrende Fehler wie eine fehlende eigene Peppol-Adresse auch in Ihren Stammdaten.

  4. 4

    Herunterladen und über Ihren Access Point senden

    Melden Sie sich an, laden Sie die XML herunter und senden Sie sie über Ihren Peppol Access Point oder Dienstleister.

Schlechte Scans, handschriftliche Ergänzungen und steuerliche Sonderfälle wie Reverse Charge brauchen immer eine sorgfältige menschliche Prüfung.

Prüfen Sie Ihre Rechnung, bevor Sie zahlen

Abos ab 10 €/Monat zzgl. Steuern bei jährlicher Zahlung. Oder ohne Abo: 5 € pro Konvertierung (zzgl. Steuern). Das erste Abo enthält eine kostenlose 3-tägige Testphase.

Typische Peppol-Befunde vor dem Versand

BefundRegelAbhilfe
Elektronische Adresse des Käufers fehltPEPPOL-EN16931-R010 (BT-49)Die Peppol-Adresse des Käufers mit Schema-ID angeben. Die richtige Adresse nennt Ihnen Ihr Kunde.
Elektronische Adresse des Verkäufers fehltPEPPOL-EN16931-R020 (BT-34)Ihre eigene Peppol-Adresse mit Schema-ID angeben und in Ihren Stammdaten hinterlegen, damit die nächste Rechnung stimmt.
Käuferreferenz und Bestellreferenz fehlenPEPPOL-EN16931-R003 (BT-10, BT-13)Eine Käuferreferenz (BT-10) oder eine Bestellreferenz (BT-13) angeben. Fragen Sie Ihren Kunden, welche Referenz er erwartet.
Summen passen nichtBR-CO-10 bis BR-CO-16Positionssummen, Nachlässe, Zuschläge und Steuerbeträge nachrechnen; Rundungsdifferenzen im Ausgangsbeleg beheben.

Konvertierung ist nicht der Versand

  • Versand: Wir erzeugen und prüfen die UBL-Rechnung. Wir versenden sie nicht und sind kein Peppol Access Point. Für den Versand über Peppol brauchen Sie einen Access Point oder einen Dienstleister, der einen betreibt.
  • Inhalt: Eine bestandene Validierung prüft Format und Regeln. Ob Beträge, Steuern und Leistungen sachlich stimmen, prüft sie nicht.
  • Archiv: Wir führen kein Rechnungsarchiv für Sie. Bewahren Sie die XML so auf, wie es die Regeln Ihres Landes verlangen.
  • Steuern: Wir geben keine Steuerberatung. Klären Sie Sonderfälle wie Reverse Charge mit Ihrer Steuerberatung.

Für wen das passt

  • Unternehmen mit einzelnen Kunden in Peppol-Märkten, die UBL-Rechnungen verlangen
  • Buchhaltungen und Büroservices, die Rechnungen aus PDF oder Word aufbereiten
  • Unternehmen, deren Rechnungsprogramm noch kein Peppol-UBL ausgibt
  • Automatisierung: Für Rechnungen per API oder E-Mail-Import gibt es Enterprise für 35 €/Monat bei jährlicher Zahlung (420 €/Jahr) oder 50 € bei monatlicher Abrechnung, mit 100 Konvertierungen pro Kalendermonat; Preise zzgl. Steuern.

Ihre nächste Rechnung als Peppol-UBL

Laden Sie die Rechnung hoch, wählen Sie den Markt, prüfen Sie die Daten und laden Sie die validierte XML herunter.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen UBL und XRechnung?

UBL 2.1 ist eine XML-Syntax. XRechnung ist eine deutsche CIUS der EN 16931 und nutzt UBL oder CII. Peppol BIS Billing 3.0 ist eine andere CIUS der EN 16931 und nutzt UBL. Diese Seite erzeugt UBL nach Peppol BIS Billing 3.0; für Behörden in Deutschland nutzen Sie PDF zu XRechnung.

Was ist der Unterschied zwischen Peppol und UBL?

Peppol ist ein Netz für den Austausch von E-Rechnungen; Peppol BIS Billing 3.0 legt fest, welche Inhalte und Regeln eine Rechnung dort erfüllen muss. UBL ist die XML-Syntax, die diese Spezifikation nutzt. Wir prüfen die finale Datei gegen diese Regeln; versendet wird sie über einen Access Point.

Versenden Sie die Rechnung über Peppol?

Nein. Wir erzeugen und prüfen die Datei; den Versand übernehmen Sie. Wir sind kein Peppol Access Point. Sie brauchen einen Access Point oder einen Dienstleister, der einen betreibt.

Für welche Länder ist diese Seite gedacht?

Für Kunden in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Schweden und Finnland (B2B) sowie in Luxemburg (B2B und B2G). Den Markt wählen Sie nach dem Hochladen in einem Pflichtschritt. Frankreich steht ebenfalls in der Auswahl, führt aber auf einen eigenen Weg: UBL nach EN 16931 ohne Peppol-Regeln. Öffentliche Auftraggeber in Deutschland verlangen in der Regel XRechnung.

Welche Angaben brauche ich für Peppol?

Peppol verlangt elektronische Adressen für Verkäufer (BT-34) und Käufer (BT-49), jeweils mit Schema-ID (Regeln PEPPOL-EN16931-R020 und R010). Außerdem braucht die Rechnung eine Käuferreferenz (BT-10) oder eine Bestellreferenz (BT-13), so verlangt es PEPPOL-EN16931-R003. Fehlen diese Angaben in Ihrer PDF, ergänzen Sie sie im Prüfschritt.

Brauche ich ein Abo?

Nein, ein Abo ist optional: Sie können jede Konvertierung einzeln bezahlen. Das erste Abo enthält eine kostenlose 3-tägige Testphase. Sie zahlen erst beim Download. Scheitert eine bezahlte Einzelkonvertierung an einem technischen Fehler, den unser Support nicht beheben kann, erstatten wir sie auf Anfrage (Geld-zurück-Garantie).

Was passiert, wenn Daten falsch erkannt werden?

Sie prüfen und korrigieren jedes erkannte Feld, bevor Sie zahlen. Fehler aus der Validierung blockieren den finalen Download; Warnungen bleiben im Prüfbericht aufgeführt. Eine Erstattung gibt es auf Anfrage nur, wenn die Konvertierung an einem technischen Fehler scheitert, den unser Support nicht beheben kann; inhaltliche Korrekturen machen Sie im Prüfschritt.

Ist eine bestandene Validierung eine rechtliche Garantie?

Nein. Die Validierung bestätigt, dass Format und Regeln von EN 16931 und Peppol BIS erfüllt sind. Sie prüft nicht, ob Beträge, Steuern und Leistungen sachlich richtig sind, und ersetzt keine Steuerberatung. Ihr Kunde kann zusätzliche Vorgaben haben.

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