Belgien E-Rechnung 2026: Vollständiger Peppol-Compliance-Leitfaden
Belgiens E-Rechnungspflicht: Was Sie 2026 wissen müssen
Seit dem 1. Januar 2026 hat Belgien die B2B-E-Rechnung für alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen zur Pflicht gemacht. Dieser Leitfaden behandelt alles, was Sie über die Einhaltung der neuen Anforderungen wissen müssen, einschließlich Peppol-Netzwerk, UBL-Format, Strafen und Toleranzfrist.
Wichtiger Termin: 1. Januar 2026
Alle belgischen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen müssen jetzt strukturierte E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk für inländische B2B-Transaktionen senden und empfangen.
Wer muss die Vorschriften einhalten?
Die Pflicht gilt für alle in Belgien umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, einschließlich:
- In Belgien ansässige steuerpflichtige Unternehmen
- Belgische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
- Mitglieder belgischer Umsatzsteuergruppen
- Steuerpflichtige belgische Unternehmen mit Sonderregelungen in der Landwirtschaft
Wer ist ausgenommen?
Folgende sind von der B2B-E-Rechnungspflicht ausgenommen:
- B2C-Transaktionen - Verbraucherrechnungen sind nicht betroffen
- Bestimmte Sektoren - Medizinische, soziale, Bildungs- und Kulturdienstleistungen
- Pauschalbesteuerung - Unternehmen unter diesem Schema (Auslaufen bis 2028)
- Insolvente Unternehmen mit aktiver USt-Nummer
- Ausländische Unternehmen, die für belgische USt registriert sind ohne lokale Niederlassung
Technische Anforderungen
Format: Peppol BIS Billing 3.0
Alle E-Rechnungen müssen das Peppol BIS Billing 3.0-Format basierend auf UBL 2.1 verwenden. Dieses Format entspricht dem europäischen EN 16931-Standard.
Netzwerk: Peppol
Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk mit dem 4-Ecken-Modell übertragen werden.
Die 3-monatige Toleranzfrist
Belgien hat eine Toleranzfrist vom 1. Januar bis 31. März 2026 eingeführt:
- Keine Strafen für E-Rechnungsverstöße während dieser Zeit
- Sie müssen nachweisen, dass Sie angemessene Schritte zur Einhaltung unternommen haben
- Dies ist KEINE Verzögerung - die Pflicht gilt bereits
Strafen nach der Toleranzfrist
| Verstoß | Strafe |
|---|---|
| Erster Verstoß | 1.500 € |
| Zweiter Verstoß | 3.000 € |
| Dritter Verstoß (innerhalb 3 Monaten) | 5.000 € |
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