Referenz
Markdown-ExportBR-G-03 Export-Nachlass erfordert eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
Wenn ein Nachlass auf Dokumentebene (BG-20) den Umsatzsteuerkategoriecode des Nachlasses (BT-95) „Export außerhalb der EU“ (G) trägt, muss die Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
Problembeschreibung
FEHLER
EN-16931-Regel zur Umsatzsteuerkategorie
Kontext und Bedeutung
Ein Nachlass auf Dokumentebene mit Kategorie G mindert die Bemessungsgrundlage der Ausfuhr; daher gilt dieselbe Anforderung wie für G-Positionen: USt-IdNr. des Verkäufers oder seines Steuervertreters. Die Steuernummer (BT-32) reicht nicht aus. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn eine Ausfuhrrechnung einen Mengenrabatt auf Dokumentebene mit Kategorie G enthält und der Verkäufer keine USt-IdNr. auf der Rechnung trägt.
Lösung
Fügen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) hinzu, sobald ein Nachlass auf Dokumentebene die Kategorie G trägt.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Nachlass auf Dokumentebene mit BT-95 = G und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers BT-31 = DE123456789
Ungültige Beispiele
- Nachlass auf Dokumentebene mit BT-95 = G, aber ohne BT-31 oder BT-63 in der Rechnung
Code-Beispiele
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