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BR-DE-3 Ort des Verkäufers muss angegeben werden

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG sowie den Schematron-Validierungsregeln der XRechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) zwingend den Ort (BT-37) enthalten. Während die europäische Norm EN 16931 den Ortsnamen in bestimmten internationalen Adressprofilen freistellt, verlangen das deutsche Steuer- und Vergaberecht eine vollständige Anschrift zur Feststellung der steuerlichen Zuständigkeit und des Handelsregisterabgleichs.

Problembeschreibung

FEHLER

Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0

Interaktive Prüfkette

Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.

Beispiele:

BR-DE-3 XRechnung-Regel (Deutschland)

Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).

Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.

Stufe 3 · Was geprüft wird

  • Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
  • XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
  • Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.

Beispielcodes

Typische Korrektur

Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.

Ein Validator prüft eine E-Rechnung in Stufen. Zuerst muss die Datei wohlgeformtes XML sein und zum UBL- oder CII-Schema (XSD) passen. Dann laufen die Geschäftsregeln der EN 16931: BR-Kernregeln, BR-CO-Berechnungen, BR-CL-Codelisten, BR-DEC-Nachkommastellen und Regeln je Umsatzsteuerkategorie wie BR-S. Danach folgen die nationalen oder Netzwerk-Regeln, die BT-24 auswählt: BR-DE für XRechnung, PEPPOL-EN16931 für Peppol BIS Billing. Der Bericht nennt jede verletzte Regel: Ein Fehler bedeutet Ablehnung, nur Warnungen bedeuten weiterhin Annahme. BR-DE-3: XRechnung-Regel (Deutschland), gemeldet in der Stufe „Nationale Regeln (CIUS)“. Regelwerke: KoSIT-Validator 1.6.3 mit der XRechnung-Konfiguration vom 31. Aug. 2026 (EN-16931-Artefakte 1.3.16), Peppol BIS Billing 3.0.21.

Kontext und Bedeutung

Finanzbehörden und Prüfroutinen gleichen die Verkäuferadresse mit nationalen Umsatzsteuerdatenbanken ab. Das Fehlen des Ortes gefährdet den Vorsteuerabzug und führt zur Ablehnung.

Lösung

Stellen Sie in den Unternehmensstammdaten Ihres ERP-Systems sicher, dass der Sitzort im Adressdatensatz hinterlegt ist. Fügen Sie in UBL 2.1 das Element <cbc:CityName> unter <cac:AccountingSupplierParty><cac:Party><cac:PostalAddress> ein. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:CityName> unter <ram:SellerTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Fassen Sie Postleitzahl und Ort nicht in der Straßenzeile (BT-35) zusammen.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • Postanschrift des Verkäufers mit BT-37 = „Berlin“, Postleitzahl „10115“ und Ländercode „DE“
  • Postanschrift des Verkäufers mit BT-37 = „Frankfurt am Main“, Postleitzahl „60311“ und Ländercode „DE“

Ungültige Beispiele

  • Verkäuferadresse enthält Straße und Postleitzahl, lässt cbc:CityName / ram:CityName jedoch leer
  • Ortsname wurde in die Straßenzeile (BT-35) geschrieben, während das Element BT-37 komplett fehlt

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:StreetName>Friedrichstraße 100</cbc:StreetName>
  <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
  <cbc:PostalZone>10117</cbc:PostalZone>
  <cac:Country>
    <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
  </cac:Country>
</cac:PostalAddress>
Ungültiges XML
<cac:PostalAddress>
  <cbc:StreetName>Friedrichstraße 100</cbc:StreetName>
  <cbc:PostalZone>10117</cbc:PostalZone>
  <cac:Country>
    <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
  </cac:Country>
</cac:PostalAddress>

Betroffene Felder

Validierungstools