Referenz
Markdown-ExportBR-DE-3 Ort des Verkäufers muss angegeben werden
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG sowie den Schematron-Validierungsregeln der XRechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) zwingend den Ort (BT-37) enthalten. Während die europäische Norm EN 16931 den Ortsnamen in bestimmten internationalen Adressprofilen freistellt, verlangen das deutsche Steuer- und Vergaberecht eine vollständige Anschrift zur Feststellung der steuerlichen Zuständigkeit und des Handelsregisterabgleichs.
Problembeschreibung
FEHLER
Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0
Interaktive Prüfkette
Wo BR-DE-3 geprüft wird
Klicken Sie auf eine Stufe, um zu sehen, was sie prüft, oder geben Sie eine Regel-ID ein, um die meldende Stufe zu finden.
BR-DE-3 XRechnung-Regel (Deutschland)
Gemeldet in Stufe 3: Nationale Regeln (CIUS).
Stufe Fehler: Der Bericht empfiehlt, die Rechnung abzulehnen.
Stufe 3 · Was geprüft wird
Nationale Regeln (CIUS)
- Die Spezifikationskennung in BT-24 wählt das Regelwerk, etwa XRechnung 3.0 oder Peppol BIS Billing 3.0.
- XRechnung ergänzt die deutschen BR-DE-Regeln: Käuferreferenz (BT-10), Verkäuferkontakt, Zahlungsanweisungen.
- Peppol ergänzt PEPPOL-EN16931- und Länderregeln. Auch XRechnung wendet einige PEPPOL-EN16931-Regeln an.
Beispielcodes
Typische Korrektur
Pflegen Sie die vom Regelwerk verlangten Felder in den Stammdaten, etwa die Leitweg-ID in BT-10 oder den Verkäuferkontakt.
Kontext und Bedeutung
Finanzbehörden und Prüfroutinen gleichen die Verkäuferadresse mit nationalen Umsatzsteuerdatenbanken ab. Das Fehlen des Ortes gefährdet den Vorsteuerabzug und führt zur Ablehnung.
Lösung
Stellen Sie in den Unternehmensstammdaten Ihres ERP-Systems sicher, dass der Sitzort im Adressdatensatz hinterlegt ist. Fügen Sie in UBL 2.1 das Element <cbc:CityName> unter <cac:AccountingSupplierParty><cac:Party><cac:PostalAddress> ein. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:CityName> unter <ram:SellerTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Fassen Sie Postleitzahl und Ort nicht in der Straßenzeile (BT-35) zusammen.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Postanschrift des Verkäufers mit BT-37 = „Berlin“, Postleitzahl „10115“ und Ländercode „DE“
- Postanschrift des Verkäufers mit BT-37 = „Frankfurt am Main“, Postleitzahl „60311“ und Ländercode „DE“
Ungültige Beispiele
- Verkäuferadresse enthält Straße und Postleitzahl, lässt cbc:CityName / ram:CityName jedoch leer
- Ortsname wurde in die Straßenzeile (BT-35) geschrieben, während das Element BT-37 komplett fehlt
Code-Beispiele
<cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Friedrichstraße 100</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>10117</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress><cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Friedrichstraße 100</cbc:StreetName>
<cbc:PostalZone>10117</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>