Referenz
Markdown-ExportBR-G-04 Export-Zuschlag erfordert eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers
Wenn ein Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) den Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ (G) trägt, muss die Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
Problembeschreibung
Wenn ein Zuschlag auf Dokumentebene (BG-21) den Umsatzsteuerkategoriecode des Zuschlags (BT-102) „Export außerhalb der EU“ (G) trägt, muss die Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder die des Steuervertreters des Verkäufers (BT-63) enthalten.
FEHLER
XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Ein Zuschlag auf Dokumentebene unter der Exportkategorie G wird in die umsatzsteuerfreie Exportaufschlüsselung einbezogen, daher gilt dieselbe Anforderung an die Verkäufer-Identifikation wie bei Positionen und Nachlässen.
Lösung
Fügen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) oder des Steuervertreters (BT-63) hinzu, sobald ein Zuschlag auf Dokumentebene die Kategorie G trägt.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers BT-31 = DE123456789
Ungültige Beispiele
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- Zuschlag auf Dokumentebene mit BT-102 = G, aber ohne BT-31 oder BT-63 in der Rechnung
Code-Beispiele
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