Referenz
Markdown-ExportBR-08 Postanschrift des Verkäufers ist erforderlich
Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten, die Gruppe, die den Sitz des Lieferanten beschreibt.
Problembeschreibung
FEHLER
Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)
Kontext und Bedeutung
Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Die Anschrift des Verkäufers wird für die umsatzsteuerliche Behandlung und die rechtliche Identifikation des Verkäufers benötigt. Der Fehler entsteht meist, wenn ein Export Name und USt-IdNr. des Verkäufers schreibt, cac:PostalAddress aber weglässt. In CII steht BG-5 in ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress.
Lösung
Ergänzen Sie cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress mit mindestens dem Ländercode und den passenden Adressbestandteilen.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- BG-5 vorhanden mit cac:PostalAddress inklusive Stadt, Postleitzahl und Land
Ungültige Beispiele
- Die Verkäuferpartei hat überhaupt kein cac:PostalAddress-Element
Code-Beispiele
Gültiges XML
<cac:Party>
<cac:PostalAddress>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
<cac:Country>
<cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
</cac:Country>
</cac:PostalAddress>
</cac:Party>Ungültiges XML
<cac:Party>
<cac:PartyLegalEntity>
<cbc:RegistrationName>Muster Handels GmbH</cbc:RegistrationName>
</cac:PartyLegalEntity>
</cac:Party>