Zum Hauptinhalt springen

BR-08 Postanschrift des Verkäufers ist erforderlich

Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten, die Gruppe, die den Sitz des Lieferanten beschreibt.

Problembeschreibung

Eine Rechnung muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten, die Gruppe, die den Sitz des Lieferanten beschreibt.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine EN16931-Kernregel; die Sitzadresse des Verkäufers wird für Umsatzsteuer- und Rechtszwecke benötigt, daher muss die Adressgruppe vorhanden sein.

Lösung

Ergänzen Sie cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress mit mindestens dem Ländercode und den passenden Adressbestandteilen.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BG-5 vorhanden mit cac:PostalAddress inklusive Stadt, Postleitzahl und Land

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • Die Verkäuferpartei hat überhaupt kein cac:PostalAddress-Element

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:Party>
  <cac:PostalAddress>
    <cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
    <cbc:PostalZone>10115</cbc:PostalZone>
    <cac:Country>
      <cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode>
    </cac:Country>
  </cac:PostalAddress>
</cac:Party>
Ungültiges XML
<cac:Party>
  <cac:PartyLegalEntity>
    <cbc:RegistrationName>Muster Handels GmbH</cbc:RegistrationName>
  </cac:PartyLegalEntity>
</cac:Party>

Betroffene Felder

Validierungstools