Referenz
Markdown-ExportBR-DE-9 Postleitzahl des Käufers muss angegeben werden
Nach dem deutschen XRechnung-Profil und den Vorschriften des § 14 UStG muss die Postanschrift des Käufers (BG-8) zwingend eine Postleitzahl (BT-53) enthalten. Bei Rechnungen an die öffentliche Hand ist die Postleitzahl unerlässlich, um Dienststellen, Liegenschaften oder Außenstellen des Auftraggebers eindeutig zu unterscheiden.
Problembeschreibung
FEHLER
Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Eine fehlende Käufer-PLZ führt zum Scheitern der Regel BR-DE-9. Öffentliche Rechnungseingangsplattformen benötigen die PLZ zur automatisierten Weiterleitung an die zuständige Kasse.
Lösung
Pflegen Sie in Ihren Debitorenstammdaten das Postleitzahlenfeld des Käufers. In UBL 2.1 befüllen Sie <cbc:PostalZone> unter <cac:AccountingCustomerParty><cac:Party><cac:PostalAddress>. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:PostcodeCode> unter <ram:BuyerTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Schreiben Sie die PLZ nicht in die Straßen- oder Ortszeile.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Postanschrift des Käufers mit BT-53 = „20095“ und BT-52 = „Hamburg“
- Postanschrift des Käufers mit BT-53 = „80331“ und BT-52 = „München“
Ungültige Beispiele
- Postanschrift des Käufers enthält Straße und Ort, lässt cbc:PostalZone / ram:PostcodeCode jedoch weg
- Postleitzahlelement des Käufers ist als leeres Tag hinterlegt (<cbc:PostalZone/>)
Code-Beispiele
<cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Poststraße 12</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Hamburg</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>20354</cbc:PostalZone>
<cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
</cac:PostalAddress><cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Poststraße 12</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Hamburg</cbc:CityName>
<cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
</cac:PostalAddress>