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BR-61 Konto für Überweisung ist erforderlich

Wenn der Code der Zahlungsart (BT-81) Überweisung (Code 30) oder SEPA-Überweisung (Code 58) bedeutet, muss die Kennung des Zahlungskontos (BT-84) vorhanden sein.

Problembeschreibung

FEHLER

Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Bei Zahlungsartcode 30 oder 58 braucht der Käufer das Zielkonto: Ohne BT-84 kann er die Überweisung nicht ausführen, auch wenn die Zahlungsbedingungen sonst vollständig sind. BR-61 unterscheidet sich von BR-50: BR-61 prüft, ob zu Code 30 oder 58 überhaupt eine Kontokennung angegeben ist, BR-50 prüft, ob eine vorhandene Kontogruppe keine leere Kennung enthält. In der Praxis tritt der Fehler auf, wenn im ERP Überweisung als Zahlungsart eingestellt ist, die IBAN des Verkäufers aber nicht in den Export übernommen wird.

Lösung

Ergänzen Sie in UBL cac:PaymentMeans/cac:PayeeFinancialAccount/cbc:ID oder in CII ram:SpecifiedTradeSettlementPaymentMeans/ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount/ram:IBANID (ram:ProprietaryID für ein Konto ohne IBAN). Bei einer SEPA-Überweisung ist das die IBAN. Wird die Rechnung nicht per Überweisung bezahlt, verwenden Sie stattdessen den passenden Code der Zahlungsart.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • PaymentMeansCode 58 mit PayeeFinancialAccount-ID DE89370400440532013000

Ungültige Beispiele

  • PaymentMeansCode 58 ohne Zahlungskonto

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:PaymentMeans>
  <cbc:PaymentMeansCode>58</cbc:PaymentMeansCode>
  <cac:PayeeFinancialAccount>
    <cbc:ID>DE89370400440532013000</cbc:ID>
  </cac:PayeeFinancialAccount>
</cac:PaymentMeans>
Ungültiges XML
<cac:PaymentMeans>
  <cbc:PaymentMeansCode>58</cbc:PaymentMeansCode>
</cac:PaymentMeans>

Betroffene Felder

Validierungstools