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BR-62 Elektronische Adresse des Verkäufers muss eine Schema-Kennung haben

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss eine Schema-Kennung besitzen, die das Adressschema benennt.

Problembeschreibung

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss eine Schema-Kennung besitzen, die das Adressschema benennt.

FEHLER

XRechnung 3.0

Kontext und Bedeutung

Diese Regel stammt aus dem semantischen EN16931-Kernmodell, das vom KoSIT-XRechnung-3.0.2-Schematron durchgesetzt wird, und stellt sicher, dass Rechnungen die für die automatische Verarbeitung erforderlichen Pflichtdaten enthalten.

Lösung

Setzen Sie das Attribut schemeID an cbc:EndpointID des Verkäufers mit einem EAS-Code, zum Beispiel 9958 für das deutsche Leitweg-ID-Schema oder 0088 für GLN.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BT-34 = seller@example.com mit schemeID="EM"

Ungültige Beispiele

Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.

  • BT-34 EndpointID vorhanden, aber ohne Attribut schemeID

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID schemeID="EM">seller@example.com</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>
Ungültiges XML
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID>seller@example.com</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>

Betroffene Felder

Validierungstools