Zum Hauptinhalt springen

BR-62 Elektronische Adresse des Verkäufers muss eine Schema-Kennung haben

Die elektronische Adresse des Verkäufers (BT-34) muss eine Schema-Kennung besitzen, die das Adressschema benennt.

Problembeschreibung

FEHLER

Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Die Schema-Kennung (BT-34-1) zeigt dem Empfänger, wie die elektronische Adresse des Verkäufers zu lesen ist: als E-Mail-Adresse, GLN, Registernummer oder USt-IdNr. Der Fehler entsteht meist, wenn die Adresse ohne das Attribut schemeID exportiert wird. Der Wert muss außerdem in der EAS-Codeliste stehen (BR-CL-25); ein erfundener Code scheitert dort. Das Gegenstück auf Käuferseite ist BR-63.

Lösung

Setzen Sie das Attribut schemeID an cbc:EndpointID des Verkäufers auf einen Code aus der EAS-Codeliste, zum Beispiel EM für eine E-Mail-Adresse, 0088 für eine GLN, 0009 für eine französische SIRET oder 0106 für eine niederländische KvK-Nummer. In CII setzen Sie ram:SellerTradeParty/ram:URIUniversalCommunication/ram:URIID/@schemeID.

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-34 = seller@example.com mit schemeID="EM"

Ungültige Beispiele

  • BT-34 EndpointID vorhanden, aber ohne Attribut schemeID

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID schemeID="EM">seller@example.com</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>
Ungültiges XML
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    <cbc:EndpointID>seller@example.com</cbc:EndpointID>
  </cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>

Betroffene Felder

Validierungstools