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BR-56 Steuervertreter des Verkäufers muss eine USt-ID haben

Jeder Steuervertreter des Verkäufers (BG-11) muss eine USt-ID des Steuervertreters (BT-63) enthalten.

Problembeschreibung

FEHLER

Geschäftsregel der EN 16931 (CEN)

Kontext und Bedeutung

Dies ist eine Kernregel der EN 16931. Ein Steuervertreter handelt für einen im Mitgliedstaat nicht ansässigen Verkäufer und muss daher mit seiner eigenen USt-IdNr. identifiziert werden. Der Fehler entsteht, wenn der Vertreter mit Name und Anschrift, aber ohne USt-IdNr. exportiert wird oder die Nummer in cac:PartyLegalEntity statt in cac:PartyTaxScheme steht.

Lösung

Ergänzen Sie cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID mit der USt-IdNr. des Vertreters und cac:TaxScheme/cbc:ID = VAT (CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID mit schemeID="VA").

Schnellzugriff

Gültige Beispiele

  • BT-63 = FR12345678901 für den Steuervertreter

Ungültige Beispiele

  • Steuervertreter mit Name und Anschrift, aber ohne USt-ID BT-63

Code-Beispiele

Gültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PartyTaxScheme>
    <cbc:CompanyID>FR12345678901</cbc:CompanyID>
    <cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
  </cac:PartyTaxScheme>
</cac:TaxRepresentativeParty>
Ungültiges XML
<cac:TaxRepresentativeParty>
  <cac:PartyName><cbc:Name>Fiscal Rep GmbH</cbc:Name></cac:PartyName>
</cac:TaxRepresentativeParty>

Betroffene Felder

Validierungstools