Referenz
Markdown-ExportBR-DE-4 Postleitzahl des Verkäufers muss angegeben werden
Nach dem deutschen XRechnung-Profil und den Vorschriften des § 14 UStG muss die Postanschrift des Verkäufers (BG-5) zwingend eine Postleitzahl (BT-38) enthalten. Die Prüfsysteme der öffentlichen Verwaltung und der Finanzbehörden stützen sich auf die fünfstellige deutsche Postleitzahl, um die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts zu prüfen und automatisierte Adressabgleiche durchzuführen.
Problembeschreibung
FEHLER
Nationale XRechnung-Regel (KoSIT, BR-DE) · XRechnung 3.0
Kontext und Bedeutung
Ohne BT-38 schlägt die Schematron-Validierung nach Regel BR-DE-4 sofort fehl. Bei innerdeutschen B2G-Rechnungen ist eine gültige fünfstellige PLZ für die Rechnungsverarbeitung unverzichtbar.
Lösung
Hinterlegen Sie in den Stammdaten Ihres ERP-Systems die Postleitzahl im Adressprofil des Verkäufers. Fügen Sie in UBL 2.1 das Element <cbc:PostalZone> unter <cac:AccountingSupplierParty><cac:Party><cac:PostalAddress> ein. In UN/CEFACT CII befüllen Sie <ram:PostcodeCode> unter <ram:SellerTradeParty><ram:PostalTradeAddress>. Schreiben Sie die Postleitzahl nicht in die Straßen- oder Ortszeile.
Schnellzugriff
Gültige Beispiele
- Postanschrift des Verkäufers mit BT-38 = „10115“ und BT-37 = „Berlin“
- Postanschrift des Verkäufers mit BT-38 = „80331“ und BT-37 = „München“
Ungültige Beispiele
- Postanschrift des Verkäufers enthält Straße und Ort, lässt cbc:PostalZone / ram:PostcodeCode jedoch weg
- Postleitzahl steht als Textvorsatz im Element cbc:CityName (z. B. „10115 Berlin“), während BT-38 leer bleibt
Code-Beispiele
<cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Alexanderstraße 1</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cbc:PostalZone>10178</cbc:PostalZone>
<cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
</cac:PostalAddress><cac:PostalAddress>
<cbc:StreetName>Alexanderstraße 1</cbc:StreetName>
<cbc:CityName>Berlin</cbc:CityName>
<cac:Country><cbc:IdentificationCode>DE</cbc:IdentificationCode></cac:Country>
</cac:PostalAddress>