Der gebräuchliche Name der Stadt, des Ortes oder des Dorfes, in dem sich die Adresse des Verkäufers befindet
Wesentlicher Bestandteil für die postalische Zustellung und die geografische Identifizierung der Geschäftsadresse des Verkäufers
Pflichtfeld für die vollständige Adressangabe gemäß EN 16931 und den deutschen Postvorschriften
/Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cbc:CityName/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CityNameMünchenBerlinHamburgFrankfurt am MainDüsseldorfStuttgartM✗ UngültigAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA✗ UngültigVerwenden Sie den offiziellen Postortsnamen, wie er von der Deutschen Post anerkannt wird. Für Städte mit Stadtteilen verwenden Sie den Hauptstadtnamen, es sei denn, der Stadtteil hat eine eigene Postidentität.
Geben Sie deutsche Umlaute und Sonderzeichen an, wie sie offiziell erscheinen (ä, ö, ü, ß). Die meisten elektronischen Systeme unterstützen diese Zeichen jetzt ordnungsgemäß.
Verwenden Sie den vollständigen offiziellen Namen einschließlich Verbindungswörtern (z.B. "Frankfurt am Main", "Neustadt an der Weinstraße"). Kürzen Sie nicht ab, es sei denn, der Platz ist kritisch begrenzt.
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