# BR-17 Name des Zahlungsempfängers ist erforderlich, wenn ein Zahlungsempfänger angegeben ist

Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.

## Problembeschreibung

Der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) muss angegeben werden, wenn der Zahlungsempfänger (BG-10) vom Verkäufer (BG-4) abweicht.

> **FEHLER**: XRechnung 3.0

## Kontext und Bedeutung

Dies ist eine bedingte EN16931-Kernregel; ein vom Verkäufer abweichender Zahlungsempfänger muss benannt werden, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

## Lösung

Wenn eine cac:PayeeParty-Gruppe vorhanden ist, ergänzen Sie cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Name mit dem Namen des Zahlungsempfängers.

- validate
- convert

## Gültige Beispiele

- cac:PayeeParty vorhanden mit BT-59 = Factoring Partner GmbH

## Ungültige Beispiele

- cac:PayeeParty ist vorhanden, aber ohne cac:PartyName/cbc:Name

## Code-Beispiele

### Gültiges XML
```
<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyName>
    <cbc:Name>Factoring Partner GmbH</cbc:Name>
  </cac:PartyName>
</cac:PayeeParty>
```

### Ungültiges XML
```
<cac:PayeeParty>
  <cac:PartyIdentification>
    <cbc:ID>PAYEE-1</cbc:ID>
  </cac:PartyIdentification>
</cac:PayeeParty>
```

## Betroffene Felder

- [BT-59 Name des Zahlungsempfängers](/resources/xrechnung/bt-59-payee-name)
- [BG-10 Zahlungsempfänger](/resources/xrechnung)

## Verwandte Regeln

- [BR-06](/resources/kosit-validator-errors/br-06-seller-name-required)

## Validierungstools

- [Offizieller KoSIT Validator](https://erechnungsvalidator.service-bw.de/): Überprüfen Sie Ihre XRechnung-Dateien gegen alle BR-DE-Regeln.
- [PDF zu XRechnung konvertieren](/pdf-to-xrechnung): Validierungsfehler beim Konvertieren erkennen, prüfen und gezielt beheben.

## Verwandte Ressourcen

- [Offizielle Spezifikation](https://xeinkauf.de/xrechnung/)
- [Testsuite](https://github.com/itplr-kosit/xrechnung-testsuite)
- [Vollständige Fehlerliste](/resources/kosit-validator-errors): Übersicht aller deutschen XRechnung-Validierungsregeln.
