Referenz
BT-29 Kennung des Verkäufers
Allgemeine Kennung des Verkäufers, zum Beispiel Register- oder Netzwerkkennung.
Kurzantwort
Wer die Rechnung ausstellt und wie diese Partei technisch und fachlich eindeutig erkannt wird.
Einfach erklärt
Allgemeine Kennung des Verkäufers, zum Beispiel Register- oder Netzwerkkennung.
Allgemeine Kennung des Verkäufers, zum Beispiel Register- oder Netzwerkkennung.
Diese Kennung hilft Käufern und automatischen Systemen dabei, den Lieferanten auch bei abweichenden Namen sicher zu identifizieren.
Was Sie hier meistens eintragen
Structured seller identifier
Typische gültige Werte sind: 9930:DE123456789
Gemäß EN 16931-1 optional, aber nach BR-CO-26 ist mindestens eines der Felder BT-29, BT-30 oder BT-31 zur automatischen Identifikation des Verkäufers nötig.
Was oft schiefgeht
Vermeiden Sie Werte wie: seller
Relevante Regelcodes: BR-CO-26
Beispiele im Zusammenhang
Diese Kennung hilft Käufern und automatischen Systemen dabei, den Lieferanten auch bei abweichenden Namen sicher zu identifizieren.
Gemäß EN 16931-1 optional, aber nach BR-CO-26 ist mindestens eines der Felder BT-29, BT-30 oder BT-31 zur automatischen Identifikation des Verkäufers nötig.
Gültige Beispiele
- 9930:DE123456789
Ungültige Beispiele
- seller
XML-Zuordnung und Feldfakten
Öffnen Sie die technische Referenz nur dann, wenn Sie XML-Pfade, Validator-Regelcodes, formale Rechtsbezüge oder formatspezifische Mappings brauchen.
Feld-ID:
BT-29
Datentyp:
identifier
Kardinalität:
0..1
Anforderung:
Optional
Max. Länge:
50 Zeichen
Seit Version:
Optional
XML Implementierung
/Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyIdentification/cbc:ID/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:IDValidierungsregeln
BR-CO-26
BR-CO-26
Warum der Standard dieses Feld beachtet
Geschäftlicher Kontext
Diese Kennung hilft Käufern und automatischen Systemen dabei, den Lieferanten auch bei abweichenden Namen sicher zu identifizieren.
Rechtliche Anforderung
Gemäß EN 16931-1 optional, aber nach BR-CO-26 ist mindestens eines der Felder BT-29, BT-30 oder BT-31 zur automatischen Identifikation des Verkäufers nötig.