Referenz
Markdown-ExportUSt-IdNr.
Steuerliche Kennung für Umsatzsteuer und EU-weiten Handel.
Definition
Steuerliche Kennung für Umsatzsteuer und EU-weiten Handel.
Warum dieser Begriff wichtig ist
Eine gültige USt-IdNr. ist Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Reverse-Charge nach Art. 138 MwStSystRL und das, was Finanzbehörden gegen VIES abgleichen. Eine ungültige oder ungeprüfte USt-IdNr. auf einer grenzüberschreitenden B2B-Rechnung kann zu nachträglicher Steuerlast plus Sanktionen führen, selbst wenn der Käufer tatsächlich umsatzsteuerlich registriert ist.
Erklärung
Häufig in B2B-E-Rechnungen und bei Reverse-Charge erforderlich.
Kann Teil von PEPPOL Participant-IDs sein (scheme-abhängig).
Häufige Fehler
Nutzen Sie diese Punkte als praktische Prüfschritte für diesen Abschnitt.
- USt-IdNr. (BT-31, z. B. DE123456789) mit lokaler Steuernummer (BT-32) oder Handelsregisternummer (BT-30) verwechseln.
- Länderpräfix vergessen — VIES weist "123456789" ab, akzeptiert aber "DE123456789".
- USt-IdNr. ohne VIES-Prüfung speichern und dann eine Reverse-Charge-Rechnung an einen Käufer ausstellen, dessen USt-IdNr. im Vorquartal deaktiviert wurde.
- Auf B2C-Rechnungen die persönliche/firmeninterne Steuer-ID in das Käufer-USt-IdNr.-Feld schreiben — die USt-IdNr.-Elemente sollten bei nicht identifizierten Endkunden einfach weggelassen werden.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich eine USt-IdNr.?
Über den EU-Dienst VIES (ec.europa.eu/taxation_customs/vies), der eine SOAP- und REST-API anbietet. Die meisten ERP- und Rechnungssysteme können den Aufruf bei jedem neuen Kunden ausführen und den Prüfzeitpunkt für Audits speichern.
Wo steht die USt-IdNr. in EN 16931?
Verkäufer-USt-IdNr. ist BT-31 (cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID mit schemeID="VAT" in UBL). Käufer-USt-IdNr. ist BT-48. Der Länderpräfix ist Teil des Wertes, kein separates Attribut.
Ist die USt-IdNr. auf B2B-Rechnungen immer Pflicht?
Bei innerstaatlichem B2B mit Reverse-Charge oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ja. Bei rein nationalem B2B ohne Reverse-Charge verlangt z. B. Deutschland sie für Rechnungen über 250 € (§14 UStG); darunter gelten die Kleinbetragsregeln.