Die für die Umsatzsteuer-Abrechnungs- und -Meldezwecke verwendete Währung, die im Land des Verkäufers gültig ist. Sie ist in Kombination mit dem Gesamtumsatzsteuerbetrag in Abrechnungswährung (BT-111) zu verwenden, wenn die Umsatzsteuer-Abrechnungswährung von der Rechnungswährung abweicht. Muss ISO 4217 Währungscodes entsprechen.
Wird verwendet, wenn die Umsatzsteuer-Abrechnungswährung des Verkäufers von der Rechnungswährung abweicht. Essenziell für die korrekte Umsatzsteuer-Meldung in Mehrwährungs-Szenarien, insbesondere wenn deutsche Unternehmen in Fremdwährungen fakturieren, die Umsatzsteuer aber in EUR melden müssen.
Optional gemäß EN 16931-1. Wenn angegeben, muss es von BT-5 (Rechnungswährung) abweichen und von BT-111 (Gesamtumsatzsteuerbetrag in Abrechnungswährung) begleitet werden. Muss gültige ISO 4217 alpha-3-Codes gemäß BR-CL-05 verwenden.
/Invoice/cbc:TaxCurrencyCode/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:TaxCurrencyCodeEURUSDGBPCHFJPYCADeur✗ Ungültig978✗ UngültigEuro✗ UngültigEURO✗ Ungültigeu✗ UngültigVerwenden Sie BT-6, wenn Ihre Umsatzsteuer-Abrechnungswährung von der Rechnungswährung (BT-5) abweicht. Zum Beispiel, wenn Sie in USD fakturieren, aber die Umsatzsteuer in EUR an deutsche Behörden melden.
Nein, gemäß PEPPOL-EN16931-R005 muss der Währungscode für die Umsatzsteuer-Buchhaltung sich vom Rechnungswährungscode unterscheiden, wenn er angegeben wird.
Wenn BT-6 angegeben wird, müssen Sie auch BT-111 (Gesamtumsatzsteuerbetrag in Abrechnungswährung) gemäß Geschäftsregel BR-53 angeben.
Nein, BT-6 ist optional. Es wird nur verwendet, wenn die Umsatzsteuer-Abrechnungswährung von der Rechnungswährung abweicht, was bei inländischen deutschen Transaktionen, die typischerweise in EUR abgewickelt werden, unüblich ist.
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