Das Datum, an dem die Umsatzsteuer für den Verkäufer und den Erwerber abrechnungsrelevant wird, soweit dieses Datum bestimmt werden kann und vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht, gemäß der Umsatzsteuerrichtlinie. Dieses Element ist erforderlich, wenn das Umsatzsteuer-Leistungsdatum vom Rechnungsdatum abweicht.
Das Umsatzsteuer-Leistungsdatum bestimmt, wann die Umsatzsteuer für Buchhaltungs- und Meldezwecke entsteht. Es kann bei Vorauszahlungen, Dauerleistungen, Lieferplanung oder bestimmten vertraglichen Vereinbarungen vom Rechnungsdatum abweichen. Dieses Datum ist entscheidend für den korrekten Umsatzsteuer-Meldezeitraum.
Optional gemäß EN 16931-1, jedoch erforderlich, wenn das Umsatzsteuer-Leistungsdatum vom Rechnungsdatum (BT-2) abweicht. Gegenseitig ausschließend mit BT-8 (Umsatzsteuer-Leistungsdatum-Code) gemäß Validierungsregel BR-CO-03. Das deutsche UStG §13 definiert, wann die Umsatzsteuer entsteht.
/Invoice/cbc:TaxPointDate/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax/ram:TaxPointDate2024-03-152024-12-312025-01-012024-06-3015.03.2024✗ Ungültig03/15/2024✗ Ungültig2024-13-01✗ Ungültig2024-02-30✗ Ungültig31-12-2024✗ UngültigVerwenden Sie BT-7 nur, wenn die Umsatzsteuer an einem anderen Datum als dem Rechnungsdatum (BT-2) steuerpflichtig wird. Häufige Szenarien sind Vorauszahlungen, gestaffelte Lieferungen, langfristige Serviceverträge oder wenn Waren vor/nach der Rechnungsstellung geliefert werden.
BT-7 gibt ein explizites Datum an, an dem die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird, während BT-8 einen Code angibt, der anzeigt, wann die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird. Sie schließen sich gegenseitig aus - Sie können entweder BT-7 oder BT-8 verwenden, aber niemals beide in derselben Rechnung.
Das Umsatzsteuer-Leistungsdatum (BT-7) bestimmt, zu welchem Voranmeldungszeitraum die Transaktion gehört, nicht das Rechnungsdatum. Dies ist entscheidend für korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einhaltung der deutschen Steuerbehörden (UStG §13). Falsche Leistungsdaten können zu Strafen führen.
Ja, das Umsatzsteuer-Leistungsdatum kann vor dem Rechnungsdatum liegen. Dies kommt häufig vor, wenn Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, bevor die Rechnung ausgestellt wird. Das deutsche Recht verlangt, dass die Umsatzsteuer basierend auf dem tatsächlichen Liefer-/Leistungsdatum gemeldet wird, nicht auf dem Rechnungsdatum.
Dies führt zu einem Validierungsfehler (BR-CO-03). Der EN16931-Standard verlangt, dass BT-7 (Umsatzsteuer-Leistungsdatum) und BT-8 (Umsatzsteuer-Leistungsdatum-Code) sich gegenseitig ausschließen. Sie müssen eine Methode wählen, um anzugeben, wann die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird.
Häufige Szenarien sind: Vorauszahlungen vor Lieferung, Bauprojekte mit Meilenstein-Abrechnung, im Voraus abgerechnete Abonnement-Services, Kommissionsverkäufe, Streckengeschäfte und langfristige Verträge, bei denen Leistungen über die Zeit erbracht, aber periodisch abgerechnet werden.
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