Das Datum, an dem die Umsatzsteuer für den Verkäufer und den Erwerber abrechnungsrelevant wird, soweit dieses Datum bestimmt werden kann und vom Ausstellungsdatum der Rechnung abweicht, gemäß der Umsatzsteuerrichtlinie. Dieses Element ist erforderlich, wenn das Umsatzsteuer-Leistungsdatum vom Rechnungsdatum abweicht.
The VAT point date determines when VAT becomes chargeable for accounting and reporting purposes. It may differ from the invoice issue date in cases of advance payments, continuous services, delivery scheduling, or specific contractual arrangements. This date is crucial for determining the correct VAT reporting period and ensuring compliance with tax authorities.
Optional according to EN 16931-1, but required if the VAT point date differs from invoice issue date (BT-2). Mutually exclusive with BT-8 (VAT point date code) per validation rule BR-CO-03. German VAT law (UStG §13) defines when VAT becomes chargeable - typically at delivery completion for goods or service completion for services.
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2024-03-15
2024-12-31
2025-01-01
2024-06-30
15.03.2024
✗ Ungültig03/15/2024
✗ Ungültig2024-13-01
✗ Ungültig2024-02-30
✗ Ungültig31-12-2024
✗ UngültigVerwenden Sie BT-7 nur, wenn die Umsatzsteuer an einem anderen Datum als dem Rechnungsdatum (BT-2) steuerpflichtig wird. Häufige Szenarien sind Vorauszahlungen, gestaffelte Lieferungen, langfristige Serviceverträge oder wenn Waren vor/nach der Rechnungsstellung geliefert werden.
BT-7 gibt ein explizites Datum an, an dem die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird, während BT-8 einen Code angibt, der anzeigt, wann die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird. Sie schließen sich gegenseitig aus - Sie können entweder BT-7 oder BT-8 verwenden, aber niemals beide in derselben Rechnung.
Das Umsatzsteuer-Leistungsdatum (BT-7) bestimmt, zu welchem Voranmeldungszeitraum die Transaktion gehört, nicht das Rechnungsdatum. Dies ist entscheidend für korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Einhaltung der deutschen Steuerbehörden (UStG §13). Falsche Leistungsdaten können zu Strafen führen.
Ja, das Umsatzsteuer-Leistungsdatum kann vor dem Rechnungsdatum liegen. Dies kommt häufig vor, wenn Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, bevor die Rechnung ausgestellt wird. Das deutsche Recht verlangt, dass die Umsatzsteuer basierend auf dem tatsächlichen Liefer-/Leistungsdatum gemeldet wird, nicht auf dem Rechnungsdatum.
Dies führt zu einem Validierungsfehler (BR-CO-03). Der EN16931-Standard verlangt, dass BT-7 (Umsatzsteuer-Leistungsdatum) und BT-8 (Umsatzsteuer-Leistungsdatum-Code) sich gegenseitig ausschließen. Sie müssen eine Methode wählen, um anzugeben, wann die Umsatzsteuer steuerpflichtig wird.
Häufige Szenarien sind: Vorauszahlungen vor Lieferung, Bauprojekte mit Meilenstein-Abrechnung, im Voraus abgerechnete Abonnement-Services, Kommissionsverkäufe, Streckengeschäfte und langfristige Verträge, bei denen Leistungen über die Zeit erbracht, aber periodisch abgerechnet werden.
Unser KI-gestützter Rechnungskonverter verarbeitet automatisch alle XRechnung-Anforderungen, einschließlich korrekter Feldvalidierung.