Referenz
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Spanisches Anti-Betrugs-Regime für Rechnungssoftware (RD 1007/2023) mit geschützten, nachvollziehbaren Datensätzen und VERI*FACTU-Übermittlung oder zulässiger lokaler Aufbewahrung.
Definition
Spanisches Anti-Betrugs-Regime für Rechnungssoftware (RD 1007/2023) mit geschützten, nachvollziehbaren Datensätzen und VERI*FACTU-Übermittlung oder zulässiger lokaler Aufbewahrung.
Erklärung
Betroffene Körperschaftsteuerpflichtige müssen ihre Rechnungssysteme bis zum 1. Januar 2027 anpassen; für die übrigen Betroffenen gilt der 1. Juli 2027.
Die Regeln verlangen geschützte und nachvollziehbare Rechnungsdatensätze. VERI*FACTU-Systeme übermitteln sie an die AEAT; andere zulässige Systeme halten sie für eine mögliche Prüfung vor.
Dieses Software-Regime ist von den B2B-E-Rechnungspflichten nach RD 238/2026 getrennt. Die Verordnung trat am 20. April 2026 in Kraft; die Pflichten beginnen je nach Umsatz 12 oder 24 Monate nach der ausführenden Ministerialverordnung.