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ViDA

VAT in the Digital Age: EU-Initiative für E-Rechnung und digitale Meldepflichten.

Definition

VAT in the Digital Age: EU-Initiative für E-Rechnung und digitale Meldepflichten.

Warum dieser Begriff wichtig ist

ViDA trat am 14. April 2025 in Kraft. Kleine OSS-/IOSS-Änderungen gelten ab 1. Januar 2027. Regeln für Plattformwirtschaft und einheitliche USt-Registrierung starten ab 1. Juli 2028; einige Plattformregeln können verschoben werden. Die digitale Meldung grenzüberschreitender B2B-Umsätze beginnt am 1. Juli 2030. Bestehende nationale Echtzeitmeldesysteme müssen bis 1. Januar 2035 an das EU-Modell angepasst werden.

Erklärung

ViDA ändert mehrere USt-Prozesse zu getrennten Terminen zwischen 2025 und 2035.

Die grenzüberschreitenden Meldepflichten ersetzen bestehende nationale Rechnungssysteme nicht vor Juli 2030.

Häufige Fehler

  • Annehmen, ViDA ersetze sofort nationale Mandate — Säule 1 (DRR) gilt erst ab Juli 2030 für innergemeinschaftliche B2B; bestehende nationale Mandate (Italien, Polen, Rumänien, Ungarn) laufen bis dahin weiter.
  • Die drei Säulen verwechseln: Säule 1 ist Digital Reporting + E-Rechnung, Säule 2 ist Einheitliche USt-Registrierung / OSS-Erweiterung, Säule 3 sind Plattform-Economy-Deemed-Supplier-Regeln. Sie haben jeweils eigene Zeitpläne.
  • Annehmen, ein EU-Format erfülle bereits jedes Länderportal — nationale Formate und Zustellregeln gelten weiter, bis sie offiziell geändert werden.
  • Die Angleichungsfrist 1. Januar 2035 übersehen — sie betrifft bestehende nationale Echtzeitmeldesysteme, nicht den Start der grenzüberschreitenden DRR.

Häufige Fragen

Wann tritt ViDA in Kraft?

Das Paket trat am 14. April 2025 in Kraft. Die zentralen Umsetzungstermine sind 1. Januar 2027, 1. Juli 2028, 1. Juli 2030 und 1. Januar 2035. Jeder Termin betrifft einen anderen Teil des Pakets.

Verbietet ViDA Clearance-Modelle wie FatturaPA oder KSeF?

Nein. Nationale Systeme bleiben bestehen, solange sie nicht durch nationales Recht geändert werden. Bestehende nationale Echtzeitmeldesysteme müssen bis 1. Januar 2035 an das EU-Modell angepasst werden.

Was ist „DRR" in ViDA Säule 1?

Digital Reporting Requirements sind strukturierte Einzelrechnungsberichte für erfasste grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU ab 1. Juli 2030. Für diese Umsätze ersetzen sie die Zusammenfassende Meldung.