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ViDA Säule 3: Plattformökonomie

ViDA Säule 3: USt-Regeln für erfasste Unterkunfts- und Personenverkehrsplattformen ab 1. Juli 2028, optional verschiebbar auf 1. Januar 2030.

Definition

ViDA Säule 3: USt-Regeln für erfasste Unterkunfts- und Personenverkehrsplattformen ab 1. Juli 2028, optional verschiebbar auf 1. Januar 2030.

Erklärung

Plattformen erheben und führen die USt im Auftrag der zugrunde liegenden Anbieter (oft nicht registrierte Hosts/Fahrer) ab und schließen damit die aktuelle USt-Lücke.

Mitgliedstaaten können diese Plattformmaßnahmen bis 1. Januar 2030 verschieben. Prüfen Sie die nationale Umsetzung, bevor Sie die Steuerbehandlung ändern.