# ViDA Säule 3: Plattformökonomie

ViDA Säule 3: USt-Regeln für erfasste Unterkunfts- und Personenverkehrsplattformen ab 1. Juli 2028, optional verschiebbar auf 1. Januar 2030.

## Definition

ViDA Säule 3: USt-Regeln für erfasste Unterkunfts- und Personenverkehrsplattformen ab 1. Juli 2028, optional verschiebbar auf 1. Januar 2030.

## Erklärung

Plattformen erheben und führen die USt im Auftrag der zugrunde liegenden Anbieter (oft nicht registrierte Hosts/Fahrer) ab und schließen damit die aktuelle USt-Lücke.

Mitgliedstaaten können diese Plattformmaßnahmen bis 1. Januar 2030 verschieben. Prüfen Sie die nationale Umsetzung, bevor Sie die Steuerbehandlung ändern.

## Verwandte Ressourcen

- [EU Mandat Leitfaden](/resources/compliance/european-e-invoicing-mandate)

## Verwandte Begriffe

- [ViDA](/resources/glossary/vida): VAT in the Digital Age: EU-Initiative für E-Rechnung und digitale Meldepflichten.
- [ViDA Säule 2: Einheitliche USt-Registrierung](/resources/glossary/vida-svr): ViDA Säule 2: USt-Vereinfachungen ab 1. Juli 2028, die mehrere Registrierungen reduzieren, aber nicht vollständig beseitigen.
- [Reverse-Charge](/resources/glossary/reverse-charge): USt-Mechanismus, bei dem der Käufer die Steuer schuldet statt der Verkäufer.
