Zum Hauptinhalt springen

BT-111 Gesamtumsatzsteuerbetrag in Abrechnungswährung

Gesamtumsatzsteuerbetrag, ausgedrückt in der USt.-Abrechnungswährung statt in der Rechnungswährung.

Kurzantwort

Gesamtumsatzsteuerbetrag, ausgedrückt in der USt.-Abrechnungswährung statt in der Rechnungswährung.

Steuern und Summen

Umsatzsteuerbehandlung, Steueraufschlüsselungen und Gesamtsummen, die Validatoren besonders genau prüfen.

Schnellzugriff

Einfach erklärt

Gesamtumsatzsteuerbetrag, ausgedrückt in der USt.-Abrechnungswährung statt in der Rechnungswährung.

Gesamtumsatzsteuerbetrag, ausgedrückt in der USt.-Abrechnungswährung statt in der Rechnungswährung.

Nutzen Sie dieses Feld nur, wenn BT-6 eine abweichende USt.-Abrechnungswährung für die Steuerberichterstattung vorgibt.

Was Sie hier meistens eintragen

Dezimalbetrag in der Buchungswährung

Typische gültige Werte sind: 19.00

Gemäß BR-53 erforderlich, wenn BT-6 als USt.-Abrechnungswährung angegeben ist.

Was oft schiefgeht

Vermeiden Sie Werte wie: 19,00

Relevante Regelcodes: BR-53

Beispiele im Zusammenhang

Nutzen Sie dieses Feld nur, wenn BT-6 eine abweichende USt.-Abrechnungswährung für die Steuerberichterstattung vorgibt.

Gemäß BR-53 erforderlich, wenn BT-6 als USt.-Abrechnungswährung angegeben ist.

Gültige Beispiele

  • 19.00

Ungültige Beispiele

  • 19,00

XML-Zuordnung und Feldfakten

Öffnen Sie die technische Referenz nur dann, wenn Sie XML-Pfade, Validator-Regelcodes, formale Rechtsbezüge oder formatspezifische Mappings brauchen.

Feld-ID:

BT-111

Datentyp:

amount

Kardinalität:

0..1

Anforderung:

Optional

Seit Version:

Conditional

XML Implementierung

UBL 2.1 Syntax
/Invoice/cac:TaxTotal/cbc:TaxAmount[@currencyID=/Invoice/cbc:TaxCurrencyCode]
CII (UN/CEFACT) Syntax
/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation/ram:TaxTotalAmount

Validierungsregeln

BR-53

BR-53

Warum der Standard dieses Feld beachtet

Geschäftlicher Kontext

Nutzen Sie dieses Feld nur, wenn BT-6 eine abweichende USt.-Abrechnungswährung für die Steuerberichterstattung vorgibt.

Rechtliche Anforderung

Gemäß BR-53 erforderlich, wenn BT-6 als USt.-Abrechnungswährung angegeben ist.

Offizielle Quellen und Tools