Die Summe der Beträge, die im Voraus für Waren und Dienstleistungen gezahlt wurden, die von der Rechnung abgedeckt sind. Dieser Betrag wird vom Rechnungs-Gesamtbetrag mit Umsatzsteuer (BT-112) abgezogen, um den fälligen Zahlungsbetrag (BT-115) zu berechnen.
Wird verwendet, wenn vor dem Rechnungsdatum Vorauszahlungen, Kautionen oder Teilzahlungen geleistet wurden. Üblich in der deutschen Geschäftspraxis für Bauverträge, Großbestellungen oder Dienstleistungsvereinbarungen, bei denen eine teilweise Vorauszahlung erforderlich ist.
Optional gemäß EN 16931-1. Muss in derselben Währung wie BT-5 (Rechnungswährungscode) angegeben werden. Wenn vorhanden, beeinflusst es die Berechnung von BT-115: BT-115 = BT-112 - BT-113 + BT-114.
/Invoice/cac:LegalMonetaryTotal/cbc:PrepaidAmount/CrossIndustryInvoice/SupplyChainTradeTransaction/ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:SpecifiedTradeSettlementHeaderMonetarySummation/ram:TotalPrepaidAmount500.001190.000.00999999.99-500.00✗ Ungültig500,00✗ Ungültig5.00.00✗ Ungültigadvance✗ UngültigBT-113 sollte verwendet werden, wenn Vorauszahlungen, Kautionen oder Teilzahlungen vor der Rechnungsstellung geleistet wurden. Dies umfasst Anzahlungen für Bestellungen, Sicherheitshinterlegungen oder Ratenzahlungen für Dienstleistungen oder Waren.
BT-113 reduziert den fälligen Zahlungsbetrag. Die Formel lautet: BT-115 (Fälliger Betrag) = BT-112 (Rechnungsgesamtbetrag mit USt) - BT-113 (Bezahlter Betrag) + BT-114 (Rundungsbetrag). Wenn BT-113 gleich BT-112 ist, wird der fällige Betrag null.
BT-113 muss in derselben Währung ausgedrückt werden, die in BT-5 (Rechnungswährungscode) angegeben ist. Die Währung kann nicht von der Rechnungswährung abweichen.
Obwohl technisch möglich, sollte BT-113 normalerweise nicht BT-112 (Rechnungsgesamtbetrag mit USt) überschreiten. Falls doch, wird BT-115 (Fälliger Betrag) negativ, was darauf hinweist, dass der Kunde zu viel bezahlt hat und möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung hat.
In der deutschen Geschäftspraxis werden Vorauszahlungen typischerweise durch separate Abschlagsrechnungen oder Zahlungsbestätigungen dokumentiert. Diese Dokumente sollten bei der Verwendung von BT-113 referenziert werden, und die Umsatzsteuerbehandlung muss den deutschen Steuervorschriften entsprechen.
BT-113 muss BR-DEC-16 (maximal 2 Dezimalstellen), BR-CO-16 (ordnungsgemäße Berechnung mit BT-115) und BR-2 (nicht-negative Werte) befolgen. Der Betrag muss mathematisch konsistent mit der Zahlungsberechnungsformel sein.
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